Büro für Frauen- und Gleichstellungsfragen

Stadt Dormagen
Paul-Wierich-Platz 2
41539 Dormagen
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Gleichstellungs-
beauftragte

Ingrid Fleckenstein
Raum 1.48 (1. OG)
Telefon: 02133/257-358
Fax: 02133/257-77-358
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Stellvertretende
Gleichstellungs-
beauftragte

Ingrid Schröder
Raum 1.48 (1. OG)
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Fax: 02133/ 257-77-520
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Stellvertretende
Gleichstellungs-
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Bärbel Kirstein
Raum 1.48 (1. OG)
Telefon: 02133/ 257-520
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Sprechstunden:
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Grafik: Logo des Büros für Frauen- und Gleichstellungsfragen

Informationen für Frauen in Dormagen

Die Broschüre „Informationen für Frauen in Dormagen“ ist mittlerweile zu einem gefragten Wegweiser (nicht nur) für Frauen geworden. Bewusst wurde auch die fünfte aktualisierte Ausgabe an den Interessen- und Lebenslagen von Frauen ausgerichtet und erleichtert es ihnen, sich gezielt zu informieren, Kontakte zu knüpfen und Verbindungen herzustellen.

Sie enthält die Adressen und Beschreibung der vielfältigen Angebote von Beratungsstellen, Verbänden, Vereinen und freien Trägern, städtischen und sonstigen Einrichtungen, die in Dormagen und für Dormagen aktiv sind.
Ob es um Schwangerschaft, Mutterschaft, den Wiedereinstieg in den Beruf oder Beratung bei Trennung und Scheidung geht – die Broschüre soll ein Beitrag dazu sein, dass Frauen ihre Lebenssituationen noch besser bewältigen können.

 

Drum prüfe, wer sich ewig bindet ...

Etwa 38 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind verheiratet, ca. 400.000 Ehen werden jedes Jahr geschlossen. Manche Verbindung geht vorzeitig in die Brüche und es wird inzwischen jede dritte Ehe geschieden. Die Zahl der Single-Haushalte wächst. Da stellt sich die Frage, ob die Ehe jetzt ein Auslaufmodell ist, weil Männer und Frauen immer mehr auf den eigenen finanziellen Vorteil schauen und weil sie sich über Rechte und Pflichten in einer Ehe nichtauseinandersetzen wollen?

In beiden Varianten des Zusammenlebens steht sicher zunächst die Liebe im Mittelpunkt der gemeinsamen Interessen – und das ist auch gut so! Aber bei den Paaren, die sich für die Eheschließung entscheiden und eine staatlich besiegelte Lebensgemeinschaft aufnehmen, sollten rechtliche Fragen zum Rahmen der gegenseitigen Verpflichtungen, zur Regelung der bestehenden Finanzen oder zu späterer Versorgung und Unterhalt auch schon vor den „Flitterwochen“ Thema sein.

Vor allem Frauen stellen sich oft Fragen zu ihrer Rechtssituation als Ehefrau und suchen nach Informationen, wann sie einen Ehevertrag brauchen. In den familienrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist zwar geregelt, welche Rechte und Pflichten Eheleute haben, aber mit einem Ehevertrag können persönliche Vorstellungen für die Zeit der Ehe besser realisiert werden. Und auch im Falle einer Scheidung wird die Situation einfacher, wenn ein Ehevertrag besteht.

Mehr dazu erfahren Sie in dieser Broschüre, für die der Düsseldorfer Fachanwalt für Familienrecht, Axel Weiss, rechtliche Informationen verständlich zusammengefasst hat. Damit können Sie sich ein Bild von Ihren Rechten und Pflichten in der Ehe machen.

Herausgeber ist der Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im Rhein-Kreis Neuss.

 

 

Geringfügig beschäftigt 400,– €

Zum 01.04.2003 ist das „Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse“ (400,– € – Gesetz) in Kraft getreten. Damit änderte sich viele Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts und des Steuerrechts grundlegend. Diese Broschüre soll sie über die wichtigsten Regelungen auf diesem Gebiet informieren. Es wurden auch Informationen zur sogenannten „Riester-Rente“ aufgenommen.

Stand: März 2011

Herausgeber ist der Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Rommerskirchen, Rhein-Kreis Neuss

 

 

FrauenStraßenNamen in den Städten und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss

In dieser Broschüre werden im ersten Teil die Frauen vorgestellt, die 78 Straßen im Rhein-Kreis Neuss einen Namen geben. Der zweite Teil enthält Vorschläge aus der Bevölkerung für Neu-Benennungen.

Herausgeber ist der Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im Rhein-Kreis Neuss.

 

 

Frauensprache – Männersprache

Eine Broschüre mit Empfehlungen für eine Geschlechtergerechte Sprache.

Stand: November 2002

Herausgeber ist der Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten der Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Kreis Neuss und Stadt Mönchengladb