Erläuterungen zum neuen elektronischen Personalausweis
Neuer Personalausweis ab November 2010
Zum 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Ab diesem Datum kann nur noch das neue Ausweisdokument, das einen kontaktlosen Chip enthält, beantragt werden. Die bisherigen Ausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Es besteht keine Umtauschpflicht, ein vorzeitiger Umtausch ist jedoch jederzeit möglich.
Weitere Informationen, insb. zu den neuen wesentlichen Merkmalen wie die Online-Ausweisfunktion und die Erfassung von Biometriedaten auf dem Chip des sogenannten "elektronischen Personalausweises" sind auch abrufbar unter
www.personalausweisportal.de
Neuer Personalausweis mit Erläuterungen
Gebühren
Gebührensätze für den neuen Personalausweis:
* Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro (6 Jahre Gültigkeitsdauer)
* Antragsteller ab 24 Jahren: 28,80 Euro (10 Jahre Gültigkeitsdauer)
* Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro ( grds. 3 Monate Gültigkeitsdauer)
* Nachträgliches Einschalten / Entsperrung der Online-Ausweisfunktion: 6 Euro
* Änderung der PIN: 6 Euro
Informationen
Broschüre zum neuen Personalausweis





