Ansiedlungsförderung
Der Rat der Stadt Dormagen hat im Jahre 1997 ein Wirtschaftsförderungsprogramm verabschiedet, das unter anderem folgende finanzielle Ansiedlungsunterstützung vorsieht:
- Preiswerten Verkauf der Gewerbegrundstücke zum Richtwert (anstelle des Verkehrswertes)
- Individuelle Kaufpreisregelung bei Grundstücken für Unternehmen, die
- arbeitsplatzintensiv (10 Beschäftigte/1000 qm Gewerbefläche) sind.
- Betriebe, die weniger Arbeitsplätze anbieten, werden dann gleich behandelt, wenn sie besonders innovativ (Bestätigung durch das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr) sind und
- Ausbildungsplätze in besonderem Umfang anbieten sowie über ein Frauenförderprogramm verfügen
- Verrentung von Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträgen; Die Verzinsung wird mit 5 Prozent festgeschrieben.
Die Gesamtförderleistung muss sich innerhalb der "De-Minimis-Regelung" der EU-Kommission bewegen (zurzeit 200.000 € pro Förderfall).




