Umlegungsverfahren
Anordnung der Umlegung
Ist der Rat der Stadt Dormagen der Auffassung, zur Neuordnung von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist eine Umlegung erforderlich, kann er anordnen, für welches Gebiet eine Umlegung durchgeführt werden soll.
Weiteres Verfahren:




