Baubürgerbüro

Fachbereich Städtebau
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Alle auf diesen Seiten gezeigten Pläne dienen nur zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Ansprechperson.

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Öffentliche Auslegung

a) Bebauungsplan Nr. 451 A „Südlich der Europastraße“
Erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB*)

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Dormagen hat in seiner Sitzung am 11.03.2008 gem. § 3 Abs. 2 BauGB* i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB* die erneute Offenlage des B-Plans Nr. 451 A mit geänderten Planinhalten – verkürzt auf 3 Wochen – beschlossen.


Das Plangebiet liegt im Bereich zwischen der Europastraße im Norden, dem Knotenpunkt Europastraße/ Nettergasse/ Schillerstraße im Westen, der Bayerstraße im Süden sowie den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der vorhandenen Bebauung an der Kölner Straße und der Sasser Straße im Osten (Kartenausschnitt a).

 

Auf dem Bild: Kartenausschnitt mit dem Babaungsplan 451

 

Durch den Bebauungsplan Nr. 451 A sollen innerhalb von neu auszuweisenden Kern- und Sondergebieten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Einzelhandelsansiedlung mit überwiegend großflächigen Fachmarktnutzungen und ergänzenden gastronomischen bzw. Freizeitnutzungen geschaffen werden. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der ersten Offenlage beziehen sich auf die Reduzierung des bisherigen Kerngebietes (ehemaliges MK 2 entfällt ganz) zugunsten der Darstellung eines neuen Sondergebietes SO 3 für überwiegend großflächigen Einzelhandel mit zum Teil innenstadtrelevanten Sortimenten und ergänzenden Dienstleistungs-, Gastronomie- und Freizeitnutzungen, auf die Neufassung der Verkaufsflächen- und Sortimentsbegrenzungen innerhalb der Sondergebiete (insbesondere Regelungen hinsichtlich der zentrenrelevanten Randsortimente) sowie auf überarbeitete Festsetzungen zum Schallschutz u. a. in Form einer Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691.

Zu dem B-Plan Nr. 451 A werden die Planunterlagen, bestehend aus Entwürfen des Bauleitplanes mit Begründung incl. Umweltbericht und den Einzelhandelsgutachten, dem Schallgutachten sowie den bereits aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 07.04. bis einschließlich 25.04.2008 im Technischen Rathaus, Baubürgerbüro, EG, Math.-Giesen-Str. 11, 41540 Dormagen, in den Dienststunden montags bis mittwochs von 8.30-12.00 Uhr sowie 14.00-16.00 Uhr, donnerstags von 8.30-12.00 sowie 14.00-18.00 Uhr und freitags von 8.30-12.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung Tel. 02133-257 844) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

BP 451 A - Übersichtsplan

BP 451 A - Bebauungsplanentwurf

BP 451 A - Begründungsentwurf mit Umweltbericht

BP 451 A - Textliche Festsetzung

BP 451 A - Schallgutachten

BP 451 A - GMA Stellungnahme zur Innenstadtkonzeption von Dormagen

BP 451 A - GMA Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Fachmarktezentrums

BP 451 A - GMA Stellungnahme zu Verfahrensäußerung

BP 451 A - GMA mögliche Auswirkungen

BP 451 A - Umweltrelevante Stellungnahmen

In dieser Auslegungsfrist besteht  die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Stelle bzw. per Mail an stadtplanung@stadt-dormagen.de vorzutragen. Auf Verlangen wird Ihnen Auskunft über die Inhalte der Planungen erteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.