Kindertagespflege
Kindertagespflege ist eine weitere Säule im individuellen und voll ausgebauten Betreuungssystem der Stadt Dormagen. Doch was ist Tagespflege? Dies soll ihnen auf dieser Seite etwas näher gebracht werden.
Kinder zu betreuen, sie in ihrer Entwicklung zu fördern kann eine schöne Aufgabe sein. Als Tagesmutter oder Tagesvater ist man stellvertretend für die Eltern über eine längere Zeit feste, verantwortliche Bezugsperson für die anvertrauten Kinder.
Die Kindertagespflege ist eine familiäre Form der Erziehung, Bildung und Betreuung eines Kindes, die ganztags, halbtags oder stundenweise stattfindet.
Die Betreuungszeiten werden individuell abgesprochen. Sie ist vor allem für Eltern interessant, die eine regelmäßige Betreuung ihres Kindes aus beruflichen oder ausbildungsbedingten Gründen nicht selbst übernehmen können. Kindertagespflege wird für Kinder – insbesondere in den ersten drei Lebensjahren und ergänzend zu Einrichtungen - bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres angeboten. Kindertagespflege kann im Haushalt der Tagespflegeperson, in anderen geeigneten Räumen und auch im Haushalt der Eltern (Kinderfrau) stattfinden.
Eine Tagesmutter – manchmal auch ein Tagesvater – kann bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig im eigenen Haushalt betreuen. In NRW kann in Einzelfällen eine Betreuung von maximal acht fremden Kindern mit Auflagen erlaubt werden (§ 43 SGB VIII, § 4 KiBiz), wobei nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig anwesend sein dürfen. Wenn sich Tagesmütter oder – väter zusammenschließen, können höchstens neun Kinder gleichzeitig durch mehrere Tagesmütter oder –väter mit einer Pflegeerlaubnis betreut werden.
Jede Tagespflegeperson, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf einer Pflegeerlaubnis durch das örtlich zuständige Jugendamt.
Das Kind soll während der Betreuungszeiten in die Familie der Tagespflegeperson eingebunden werden. Die Tagesmutter/ der Tagesvater als feste Bezugsperson kann sich intensiv um das Kind kümmern, seine Bedürfnisse und Eigenarten kennen lernen und sich auf diese einstellen.
Wie finde ich eine Tagesmutter, einen Tagesvater?
In enger Kooperation arbeitet der Fachbereich für Schule, Kinder, Familien und Senioren der Stadt Dormagen eng zusammen mit dem Fachvermittlungsdienst Kindertagespflege des Caritasverbandes Rhein Kreis- Neuss e.V..
Die Fachberaterin für Kindertagespflege berät Eltern, Tagesmütter und Tagesväter, sowie Frauen und Männer die als Tagespflegeperson tätig werden möchten. Das Angebot versteht sich dabei als ganzheitliche Beratung, die die verschiedenen Aspekte der Tagespflege berücksichtigt: pädagogische und rechtliche Grundlagen der Tagespflege, Vertragsgestaltung, Beziehungsdreieck Eltern-Tagespflegeperson-Tageskind. Die Vermittlung geschieht unter Berücksichtigung der Kenntnisse über die Eigenschaften und Motive und das häusliche Umfeld der Tagespflegeperson sowie über das zu betreuende Kind und dessen Eltern.
Grundsätzlich ist es das Recht der Eltern eine Tagespflegeperson selbst zu bestimmen.
Wie werde ich Tagesmutter/ Tagesvater?
Personen, die sich für die Tätigkeit interessieren, können sich in Dormagen beim zuständigen Jugendamt oder dem Fachvermittlungsdienst des Caritasverbandes informieren und beraten lassen. Diese stellen die Eignung der Tagespflegeperson fest. Wer Tagesmutter/ Tagesvater werden will, muss beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis stellen.
Grundsätzlich kann sich jeder Volljährige als Tagespflegeperson anbieten. Eine Hospitation bei erfahrenen Kräften innerhalb der Tagespflege ist im Vorfeld empfehlenswert und kann auf Wunsch vermittelt werden.
Als Grundvoraussetzungen gelten:
- Entsprechende Persönlichkeit und Sachkompetenz
- Freude und Interesse am Umgang mit Kindern
- Bereitschaft zur Kooperation mit der Familie des Kindes, anderen Tagesmütter/vätern, Fachberatungsstellen, Familienzentren/Kindertageseinrichtungen
- Entsprechende Erfahrung sowie Kenntnisse über die körperliche, geistige, emotionale Entwicklung von Kindern
- Geeignete persönliche Verhältnisse
- Psychische und psychische Gesundheit und Belastbarkeit
- Genügend Zeit
- Kontinuität in der Betreuung
- Erste-Hilfe-Kursus für Säuglinge und Kleinkinder (16 Unterrichtsstunden)
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege
- Erwünscht und wichtiges Qualitätsmerkmal ist der Erwerb des DJI-Zertifikats (160 UE)
Weitere Infos finden Sie im
Flyer.
Anbieter von Qualifizierungskursen:
Familienforum edith stein, Neuss T. 02131/7179800
örtliche Volkshochschulen/ Weiterbildungsstätten
Weiterhin erforderlich sind:
- Vorlage eines Lebenslaufs
- Führungszeugnisse (§72a SGB VIII) aller volljährigen Personen im Haushalt der Tagespflegeperson
- Hausbesuche durch die zuständigen Fachberatungen
Voraussetzungen für ein funktionierendes Betreuungsverhältnis
Die Aufgabe, ein Kind zu fördern und zu betreuen, können Tagespflegeperson und Eltern nur im partnerschaftlichen Miteinander erfüllen. Ihre Zusammenarbeit sollte geprägt sein durch Offenheit, Vertrauen, Verständnis und Kommunikationsbereitschaft.
Die Kontaktphase gilt dem Kennenlernen beider Familien untereinander. Die Eltern sollen sich mit dem zukünftigen Umfeld ihres Kindes bei der Tagesmutter/ dem Tagesvater vertraut machen. Tagespflegeperson und Eltern sollen ihre Erziehungsvorstellungen und Erwartungen austauschen, insbesondere bezüglich der Fragen nach sozialem Verhalten, Regeln und Grenzen, Sauberkeitserziehung, Ernährung, Fernsehen usw. Die Tagespflegeperson erfährt bei dieser Gelegenheit auch etwas über die Persönlichkeit und den Entwicklungsstand des zukünftigen Tageskindes und seiner familiäre Situation.
Der Übergang aus der Familie in die noch unbekannte Kindertagespflegestelle bedarf einer behutsamen Eingewöhnung und bedeutet für jedes Kind eine große Herausforderung an seine Fähigkeiten, sich an eine neue Umgebung zu gewöhnen und Beziehungen zu anderen Personen aufzubauen. Für eine angstfreie Erkundung des neuen Umfeldes ist die anfängliche Anwesenheit der Hauptbezugsperson notwendig.
Die Länge der Eingewöhnungsphase ist abhängig vom Alter und der persönlichen Entwicklung des einzelnen Kindes.
Für ein gut funktionierendes Kindertagespflegeverhältnis ist es wichtig, dass Tagespflegeperson und Eltern sich regelmäßig über den Tagesablauf und die Entwicklung des Kindes austauschen.
Ebenso wie es in der Kindertagespflege einer Eingewöhnung bedarf, soll auch die Ablösephase behutsam verlaufen. Sobald klar ist, dass die Kindertagespflege beendet werden soll, muss das Kind darauf vorbereitet werden. Eltern und Tagespflegeperson sollen dem Kind helfen, den Abschied schrittweise zu ermöglichen.
Die Eltern und die Tagespflegeperson haben jederzeit die Möglichkeit, die Fachberatung durch die Vermittlungsstellen in Anspruch zu nehmen.
Gesprächskreise für Tagesmütter und Tagesväter
Der Fachvermittlungsdienst des Caritasverbandes bietet einmal monatlich einen Gesprächskreis für Tagesmütter und Tagesväter an. Hier gibt es die Gelegenheit zum Austausch mit anderen Kolleginnen und Kollegen. Es werden Themen aus der alltäglichen Arbeit angesprochen und Infos weitergegeben. Hier erfährt man auch viel über die verschiedenen Möglichkeiten innerhalb der Kindertagespflege. Nach Bedarf werden zu einzelnen Themen auch Referenten eingeladen. Kontakt
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