Was ist Stadtplanung

Die Stadtplanung stellt einen sehr vielfältigen Aufgabenbereich dar, der sich über die Bereiche Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieflächen, Anlagen für Handel und Dienstleistungen, Gemeinbedarfsanlagen, Freizeitanlagen, Verkehrsanlagen, Anlagen für die Ver- und Entsorgung, Grünflächen, den Natur- und Landschaftsschutz etc. erstreckt.

Die Stadtplanung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben einer Gemeinde und ist im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG), d.h. jede Gemeinde kann im Rahmen der Gesetze (z. B. dem Baugesetzbuch BauGB), ihre Entwicklung selbst bestimmen. Dabei sind die Bauleitpläne – das sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne – das wichtigste Instrument der Kommunen, um ihre Stadtentwicklung zu steuern und festzulegen, wo im Stadtgebiet welche Nutzungen in welchem Umfang realisiert werden dürfen. Auch die Entscheidung darüber, wann ein Bauleitplan aufgestellt, ergänzt, geändert oder aufgehoben wird, liegt im planerischen Ermessen der Stadt.

Stadtplanung bezeichnet somit die Aufgabe, den jeweils aktuellen sowie zukünftigen Anforderungen der Bürger an ihre Stadt in baulicher, gestalterischer und entwicklungsbezogener Hinsicht gerecht zu werden. Da die Meinungen darüber, "wo" und "wie" Veränderungen im Stadtbild oder in der Bodennutzung erfolgen sollen, auf sehr unterschiedlichen (z.B. wirtschaftlichen, politischen und/oder gesellschaftlichen) Interessen beruhen, steht die Stadtplanung stets im Spannungsfeld dieser gegensätzlichen Ansprüche. Zur Lösung dieses Konfliktes ist es daher notwendig, die unterschiedlichen Meinungen und Bedürfnisse innerhalb der Gemeinschaft zu sammeln und dann gegeneinander bzw. untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 (7) BauGB). Dazu werden zunächst alle inhaltlichen Sachaspekte (von Fachbehörden, Trägern öffentlicher Belange etc.) sowie die relevanten Bürgerinteressen zu einer Planung eingeholt. In einem nächsten Schritt werden dann die möglichen Auswirkungen der verschiedenen Alternativen/Vorschläge auf die Stadtentwicklung analysiert. Auf dieser Grundlage wird in einem abschließenden Entscheidungsprozess, der Abwägung, die für die Stadtgemeinschaft "beste" Lösung entwickelt.

Zur Entscheidungsfindung dienen sowohl die auf den unterschiedlichen politischen Ebenen vorgegebenen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Erlasse, Empfehlungen etc. als auch die jeweils bestehenden Verhältnisse und ermittelten Rahmenbedingungen (wie z.B. bauliche, historische, klimatische, ökologische, topografische, technische u.ä. Gegebenheiten), die in der Planung zu berücksichtigen sind. Während Bundes- und Landesgesetze den allgemeinen rechtlichen Rahmen vorgeben, stellt der Flächennutzungsplan die wichtigste, von der Gemeinde selbst erstellte inhaltliche Richtschnur ihrer gesamtstädtischen Entwicklung und Bodennutzung dar.