Der Bürgermeister

Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann
Peter-Olaf Hoffmann

Die Wahl

Der Bürgermeister wird direkt von den Dormagener Wahlbrechtigten gleichzeitig mit dem Rat für eine sechsjährige Amtszeit gewählt. Kandidieren dürfen Deutsche und EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland, die mindestens 23 Jahre alt sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In der ersten, konstituierenden Sitzung des Rates wird der neu gewählte Bürgermeister  durch den Altersvorsitzenden vereidigt und in sein Amt eingeführt.

Bei der Kommunalwahl 2009 vertrauten die Dormagener Bürgerinnen und Bürger Peter-Olaf Hoffmann (CDU) mit einem Ergebnis von 41,9 Prozent das Bürgermeisteramt an.

Der Rat wählt aus seinen Mitgliedern ehrenamtliche Stellvertreter des Verwaltungschefs. Sie vertreten ihn bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation bei kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Anlässen. Erster stellvertretender Bürgermeister ist in der laufenden Wahlperiode Hans Sturm (CDU). Der zweite stellvertretende Bürgermeister ist Erik Lierenfeld (SPD).

Unter bestimmten, durch das Gesetz festgelegten Voraussetzungen können der Bürgermeister und seine Stellvertreter von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ablauf ihrer Amtszeit abgewählt werden. Sollte ein Bürgermeister aus dem Amt ausscheiden oder ist er in der allgemeinen Wahl nicht gewählt worden, oder nimmt der gewählte Bewerber die Wahl nicht an, so wird für die restliche Legislaturperiode ein Nachfolger vom Rat gewählt. Diese Interimswahl findet jedoch nicht statt, wenn innerhalb von neun Monaten die reguläre Wahl des Bürgermeisters bevorsteht.

Der Verwaltungschef

Als kommunaler Wahlbeamter leitet und beaufsichtigt der "Erste Bürger der Stadt" die gesamte Verwaltung und trägt auch die Verantwortung für ihre Arbeit. Bestimmte Aufgaben kann er sich selbst vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten persönlich übernehmen.

Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse des Rates und der einzelnen Fachausschüsse vor. In Dormagen wird er dabei durch das ihm unterstellte Ratsbüro unterstützt. Diese Beschlüsse und Weisungen führt er dann als Verwaltungschef aus. Dabei unterliegt er der Kontrolle des Rates und ist ihm gegenüber verantwortlich.

Spätestens vier Wochen nach der Wahl muss der Verwaltungschef den neu gewählten Rat zu seiner ersten Sitzung einberufen. Danach entscheidet er selbständig über die Einberufung des Rates. In bestimmten Fällen ist der Bürgermeister jedoch verpflichtet, ihn unverzüglich einzuberufen. Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung müssen vom Bürgermeister öffentlich bekannt gemacht werden.

Der Politiker

Der Bürgermeister führt von Amtswegen den Vorsitz im Hauptausschuss. Er hat aber auch das Recht, mit beratender Stimme an den Sitzungen anderer Ausschüsse teilzunehmen. Auf seinen Wunsch muss ihm dort das Wort erteilt werden.

Der Bürgermeister legt die Tagesordnung einer Ratssitzung fest. Dabei hat er allerdings Vorschläge zu berücksichtigen, die ihm innerhalb einer festgelegten Frist von einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt worden sind. Die Leitung der Ratssitzungen - hier verfügt er über ein Stimmrecht - gehört ebenfalls zu seinen Aufgaben.

Der Bürgermeister entscheidet auch in Angelegenheiten, die ihm durch Ratsbeschluss oder von den Ausschüssen zur Entscheidung übertragen wurden. Er ist verpflichtet, das Gremium über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten. In gesetzlich festgelegtem Rahmen kann der Bürgermeister die Gemeinde in Rechts- und Verwaltungsgeschäften nach außen vertreten.