Frauen & Gleichstellung
Warum gibt es eine Gleichstellungsbeauftragte?
Das Grundgesetz sagt "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". Die Wirklichkeit sieht jedoch bis heute ganz anders aus. Ganz allgemein gesagt hat die Gleichstellungsbeauftragte einer Stadtverwaltung die Aufgabe, die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen und Männern zu vergleichen und darauf hinzuwirken, dass Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts im Stadtgebiet Dormagen und in der Stadtverwaltung Dormagen abgebaut werden. Sie muss dabei herkömmliche Prinzipien und Strukturen kritisch hinterfragen und sich für Veränderungen zumeist zugunsten von Frauen einsetzen, denn Frauen sind bis heute in vielfältiger Weise benachteiligt.
Aufgaben und Themenfelder der Gleichstellungsbeauftragten
In der Gemeindeordnung heißt es dazu: "...Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben."
Die Gleichstellungsbeauftragte informiert, berät und unterstützt Frauen und Männer im Stadtgebiet Dormagen und innerhalb der Stadtverwaltung zum Beispiel zu folgenden Themen:
- Wiedereinstieg in den Beruf
- Informationen zu Arbeitszeitmodellen und Teilzeit
- Konflikte und schwierige Situationen am Arbeitsplatz
- Mutterschutz und Elternzeit
- Kinderbetreuung
- Trennung und Scheidung
- Gewalt, insbesondere häusliche Gewalt
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Geringfügige Beschäftigung / 400 €-Jobs
- Gesundheitliche Fragen.
Konkrete Aufgaben sind zum Beispiel:
- Mitwirkung bei der Erstellung des Frauenförderplanes für die Stadtverwaltung Dormagen
- Unterstützung von Frauen bei dem Wiedereinstieg in den Beruf nach der reinen Familienphase, Konzepte für Teilzeitarbeit, Kinderbetreuung
- Mitwirkung bei Bewerbungs- und Einstellungsverfahren
- Einbringung frauenspezifischer Belange bei Vorhaben wie Stadt-, Wohnungs- oder Verkehrsplanung
- Öffentlichkeitsarbeit zu frauenspezifischen Themen über Veranstaltungen, Informationsbroschüren u. ä.
- Teilnahme an Sitzungen des Rates, der Ausschüsse oder des Verwaltungsvorstandes
- Mitwirkung bei der Personalentwicklungsplanung der Stadtverwaltung.





