Ansprechpartnerin

Auf dem Bild: Hans-Theo Krücken

Ansprechpartnerin
Angelika Fernhomberg
Telefon: 02133/257-527
Fax: 02133/257-77-884
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Fachbereich für Schule, Kinder, Familien und Senioren
Neues Rathaus
Paul-Wierich-Platz 2
41539 Dormagen
Raum 2.38 (2. OG)

Vortrag "Stärken vor Ort"

Handbuch für Mikroprojekte

Die ersten Verträge sind unterzeichnet

STÄRKEN vor Ort





Wer steht hinter dem Programm?

Es handelt sich um ein Förderprogramm ( Bundesinitiative „JUGEND stärken“) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, kofinanziert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds und der Stadt Dormagen mit einem Eigenanteil (15 %)

Wie lange läuft die Förderung?

Das Projekt „STÄRKEN vor Ort“  hat eine Laufzeit von 2009 bis 2011. Das gegenwärtige Förderjahr beginnt jetzt und endet mit dem 31.12.2009, die nächsten beiden Förderjahre beginnen jeweils mit dem 1. Januar und enden mit dem 31. Dezember

Wo wird gefördert?

Das Fördergebiet ist angelehnt an das ehemalige Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ und begrenzt auf den Stadtteil Hackenbroich ( Süd ) . Eine „sinnvolle Erweiterung“ ist möglich.

Die Lokale Koordinierungsstelle ist beim Fachbereich für Schule, Kinder, Familie und Senioren angesiedelt, Ansprechpartnerin dort: Angelika Fernhomberg, Tel.: 02133/257-527


Wer sind die Adressaten und Partner, wen wollen wir erreichen?

Adressaten sind benachteiligte Jugendliche und junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren, mit und ohne Migrationshintergrund. Außerdem Frauen mit Problemen beim Einstieg oder Wiedereinstieg in Erwerbstätigkeit ebenfalls mit und ohne Migrationshintergrund

Erreicht werden sollen dazu alle Personen(gruppen) und Akteure, die zur Verbesserung der Integration und Teilhabe der oben genannten Adressaten sowie der sozialen Infrastruktur beitragen oder dies vorhaben.

Konkreter und beispielhaft: Träger schulischer u. beruflicher Bildung, Jugendhilfeträger, Familienhilfezentren, freie Wohlfahrtspflege, Vereine, Unternehmen, Initiativen, Genossenschaften, Kirchengemeinden, aber auch Privatpersonen… vorzugsweise kleine, neue und durchaus auch ESF-unerfahrene Träger. Gewünscht ist eine Netzwerkbildung, die für Nachhaltigkeit und direktere Anbindung an die Bedürfnisse der Adressaten stehen soll.

Die Akteure dieser Zielgruppen entwickeln Ideen, konzipieren und beantragen online sogenannte Mikroprojekte. Diese haben in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr und können in diesem Jahr mit bis zu 10 000 € gefördert werden . Dies können beispielsweise sein: Angebote zur Ausbildungsvorbereitung, Vermittlung von Schlüssel- oder Sozialkompetenzen, kulturelle Angebote, EDV – Kurse, spez. Angebote für junge Mütter, aber auch Angebote, die den Aufbau des / der Netzwerke fördern.

Es muss sich um neukonzipierte Projekte handeln, auf der Basis der Förderrichtlinien des BMFSFJ / ESF und den Zielen des Lokalen Aktionsplanes

Wie läuft das Verfahren ab?

  • Die MitarbeiterInnen / Akteure vor Ort entwickeln Ideen für sogenannte Mikroprojekte
  • Eine Projektskizze, die in kurzer Form das Wesentliche Ihrer Idee enthalten sollte, wird verfasst und an die Lokale Koordinierungsstelle geleitet 
  • Dabei besteht die Möglichkeit einer Beratung durch die Lokale Koordinierungsstelle
  • Der Antrag wird sicherheitshalber mit der Regiestelle in Berlin abgestimmt
  • Die Projektskizze wird als formloser Antrag dem Begleitausschuss vorgelegt, dort beraten und entschieden
  • Projektskizze mit Votum des Begleitausschusses werden mit der Regiestelle in Berlin auf Einhaltung der ESF – Vorgaben abgestimmt.
    Abschließend erfolgt der Bewilligungsbescheid durch die Stadt Dormagen.
  • Das Projekt kann beginnen
  • Ein Mikroprojekt läuft über einen Förderzeitraum von einem Kalenderjahr
  • Für sämtliche Einnahmen und Ausgaben sind der Koordiniergstelle Nachweise vorzulegen
  • Rechtsgrundlage sind die Vorgaben im Bewilligungsbescheid

Förderfähigkeit und Zuwendungsmodalitäten

Allgemeine Angaben

Zuwendungsfähig sind direkt projektbezogene Kosten:

  • Personalausgaben (mit Beleg der für das Projekt umgesetzten Stunden)
  • Sachkosten z.B. Honorarausgaben, anteilig Miete und Nebenkosten, Heizkosten, in bestimmten Einzelfällen Versicherungen, Büromaterial
  • Anschaffungskosten von Gegenständen und Ausrüstungsgütern bis 150 € sind voll zuwendungsfähig
  • Anschaffungskosten zw. 150 € und 1 000 € als Sammelposten können über 5 Jahre abgeschrieben werden
  • Anschaffungskosten über 1 000 € werden nach der AfA-Tabelle abgeschrieben

Die Ausgaben müssen projektbezogen und durch Belege nachweisbar sein.

Nicht förderfähig sind generell nicht projektbezogene Kosten:

  • Bankgebühren, Kapitalkosten
  • Ausgaben für Baumaßnahmen / Investitionen
  • Kautionen, Rückstellungen, Zinsen
  • Provisionen
  • Abschreibungen für Gegenstände, die vor Projektbeginn angeschafft wurden
  • Bewirtungs- u. Verpflegungskosten, sofern nicht Bestandteil des MP


Was bedeutet „Lokale Koordinierungsstelle“?

Die Lokale Koordinierungsstelle

  • ist Ansprechpartnerin für die Mikroprojektträger (Beratung / Information)
  • ist Ansprechpartnerin für die Regiestelle in Berlin
  • gibt Informationen zu Antragsmodalitäten
  • Bearbeitung der Anträge (Vorbereitung für den Begleitausschuss)
  • Steuert die Netzwerkbildung
  • Setzt den Aktionsplan um bzw. entwickelt ihn weiter
  • Sichert Kommunikation und Ergebnisse
  • Fordert die Verwendungsnachweise an
  • Gestaltet die Öffentlichkeitsarbeit

Was bedeutet „Begleitausschuss“?

  • Der Begleitausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern der Kommune und Vertretern der Akteure vor Ort
  • Er handelt gem. Geschäftsordnung
  • Der Begleitausschuss berät und entscheidet die Anträge
  • Verabredet Kooperationen
  • Tagt dazu in regelmäßigen Abständen


Welche Ziele sollen erreicht werden ( Lokaler Aktionsplan )?

Der ESF formuliert als Gesamtziel des Projektes „STÄRKEN vor Ort“, benachteiligten Jugendlichen / jungen Menschen ( 14. Lj. bis 27 Lj. ) und Frauen zu ermöglichen, sich schulisch, beruflich und sozial zu integrieren in Arbeitsmarkt und Gesellschaft (Gruppe A)
Außerdem wird eine nachhaltige Verbesserung der sozialen Infrastruktur durch lokale Aktivierung, Kooperation und Vernetzung sowohl der Adressaten als auch der Projektträger angestrebt. (Gruppe B)


Der „Lokale Aktionsplan“ für Hackenbroich hat folgende Ziele:


Für benachteiligte Jugendliche und junge Menschen:

  • mehr Transparenz und Durchlässigkeit in der Bildungs- und Qualifizierungsstruktur (vor allem für Familien mit Migrationshintergrund)
  • Entwicklung neuer Bildungsprojekte mit der örtlichen Wirtschaft und Bildungsträgern
  • frühere Berufsorientierung
  • intensivierte Sprachförderung auch in weiterführenden Schulen
  • verbessertes Image für Haupt- und Förderschule

Das örtliche Bildungssystem soll Schülern und Eltern aller Nationalitäten überschaubarer und verständlicher dargestellt werden. Die Kooperation mit örtlichen Unternehmen im Hinblick auf Ausbildungsangebote und deren für beide Seiten optimalere Gestaltung soll intensiviert werden.

Für Frauen, die Probleme beim Einstieg oder Wiedereinstieg ins Erwerbsleben haben:

  • Selbstvertrauen und Motivation stärken
  • Qualifizierungsmaßnahmen erweitern u./ optimieren
  • das Betreuungsangebot für Mütter bzw. deren Kinder auf jeweilige Arbeitszeiten ausrichten
  • Ausbildungschancen für junge Mütter verbessern

Diese Frauen zu motivieren, sie ihren besonderen Wert erkennen zu lassen und einen Einstieg in die Arbeitswelt auch mit Kindern zu ermöglichen, das sind die Ziele vor Ort.

Die Verbesserung der sozialen Infrastruktur soll erreicht werden durch:

  • Akteure in Verbindung bringen, Teams in größere Netzwerke bringen
  • Toleranzgrenzen durch gemeinsame und interaktive Kunst- und Kulturprojekte international und generationsübergreifend erweitern
  • Sprach- und Kulturkenntnisse wechselseitig ausdehnen mit Projekten, die dem Alltag der Adressaten entsprechen
  • Örtlich gut erreichbare und niederschwellige Angebote entwickeln


Zur Verbesserung des sozialen Klimas durch Förderung der Teilhabe, Chancengleichheit und sozialer Integration können folgende Ziele beitragen:

  • Minderung der Sprachbarrieren insbesondere bei Frauen und Schulkindern, durch Verbesserung der Lesefähigkeiten und flankierender Angebote der kommunalen Anstrengungen im Bereich frühe Sprachförderung
  • Verbesserung lokaler Verantwortungsbereitschaft und Nutzung von vorhandenem Wissen bzw. Erfahrungswerten in der Einwohnerschaft
  • Netzwerke entstehen lassen bzw. unterstützen