Der Verwaltungsvorstand

Verwaltungsvorstand
Peter-Olaf Hoffmann - Bürgermeister -
Kai Uffelmann - Erster Beigeordneter und Kämmerer -
Tanja Gaspers - Dezernentin GB Ia -
Gerd Trzeszkowski - Dezernent GB IIa -

Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann und der Erste Beigeordnete und Stadtkämmerer Kai Uffelmann bilden zusammen den Verwaltungsvorstand.

Rechtliche Grundlage für die Zusammensetzung des Verwaltungsvorstandes ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 70 Abs. 1, Satz 1).

Der Verwaltungsvorstand trifft sich in regelmäßigen Abständen mit den für die Geschäftsbereiche zuständigen Dezernenten Tanja Gaspers (Ia) und Gerd Trzeszkowski (IIa) um sich über die aktuellen Entwicklungen auszutauschen oder neue Vorhaben abzustimmen. Er befasst sich insbesondere mit:

  • den Grundsätzen der Organisation und der Verwaltungsführung,

  • der Planung von Verwaltungsaufgaben mit besonderer Bedeutung,

  • der Aufstellung des Haushaltsplans und

  • den Grundsätzen der Personalführung und Personalverwaltung.

Im Bedarfsfall werden in beratender Funktion weitere Führungskräfte aus dem „Konzern Stadt Dormagen“ hinzu gezogen.

Folgende Personen bilden zusammen mit den Dezernenten den erweiterten Verwaltungsvorstand:

  • Leiterinnen und Leiter der Fach- und Servicebereiche,

  • Betriebsleiter des Eigenbetriebs Dormagen (ED),

  • Betriebsleiter des Kultur- und Sportbetriebes (KSD),

  • Vorstand der Technischen Betriebe Dormagen (AöR)

  • Geschäftsführer der städtischen Beteiligungsgesellschaften
    - energieversorgung dormagen gmbH (evd),
    - Stadtmarketing - und Verkehrsgesellschaft mbH (SVGD),
    - und Dormagener Sozialdienst gGmbH (DOS)

  • und die städtische Gleichstellungsbeauftragte

Auch in dieser Runde informieren sich die Mitglieder aktuell über neue Vorhaben und aktuelle Entwicklungen.

Sie stimmen ihr Handeln untereinander ab und bereiten in Teamarbeit wichtige Entscheidungen des Bürgermeisters sowie Beschlüsse für den Rat der Stadt Dormagen und dessen Fachausschüsse vor.

Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet jeweils der Bürgermeister.