Altlasten
Beschreibung
Im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind Altlasten:
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Beim geplanten Grundstück- oder Immobilienerwerb ist es ratsam, sich im Vorfeld die Auskunft über Altlasten bei der zuständigen Behörde einzuholen.
Ansprechpartner beim Rhein-Kreis Neuss:
Untere Bodenschutzbehörde
Vanessa Kemmerling
E-Mail
Tel.: 02181- 601-6824
Fax: 02181- 601-6899
1. Obergeschoss, Zimmer 1.25
Externer Link:
Umweltamt des Rhein-Kreises Neuss