Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung I
Beschreibung
Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung I (früher: Kfz-Schein) des Fahrzeuges
Voraussetzung:
• Sie ziehen aus einer Kommune des Rhein-Kreises Neuss zu oder innerhalb der Stadt Dormagen um
• Erstmalige Änderung von Zulassungsbescheinigung bzw. Kfz-Schein
Die Bevollmächtigung von anderen Personen ist möglich.
Eine Anschriftenänderung bei Firmenfahrzeugen muss weiterhin im Straßenverkehrsamt erfolgen.
Benötigte Unterlagen:
Zulassungsbescheinigung/Kfz-Schein
Ausweisdokument
Vollmacht falls erforderlich
Gebühr: 11,10 Euro