Aufenthaltsbescheinigung

Beschreibung

Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung (z.B. für eine Eheschließung oder zur Vorlage beim Konsulat).

 

Die Bearbeitung erfolgt sofort, die Wartezeiten richten sich nach der Besucherzahl.

 

Bei der Beantragung für eine andere Person (außer für minderjährige Familienmitglieder) ist deren Bevollmächtigung und Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen.

Gebühren

  • 9,00 €

Benötigte Unterlagen

  • falls Bevollmächtigter: Vollmacht
  • Personalausweis

 

zur Online-Terminvergabe

Zuständige Organisationseinheit(en)

Bürgeramt

Ansprechpartner(innen)

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