Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Beschreibung
Erwerbstätigkeit ist die selbstständige Tätigkeit und die Beschäftigung im Sinne von § 7 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.
Ein Aufenthaltstitel berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern es nach dem Aufenthaltsgesetz bestimmt ist oder der Aufenthaltstitel die Ausübung der Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt (§ 4 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz).
Grundsatz: Ohne Aufenthaltstitel ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt. Die Arbeitserlaubnis wird durch interne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ersetzt (Ausnahme: EU-Beitrittsstaaten).
Gebühren
Gebührenliste (externer Link)
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Antrag zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- biometrietaugliche Passbilder
- gültiger Nationalpass
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 18 und folgende AufenthG
in Verbindung mit
- § 39 AufenthG
Gesetze im Internet (externer Link)
Mehr zu gesetzlichen Grundlagen:
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (externer Link)
- Aufenthaltsverordnung (externer Link)
- Allgemeine Informationen zum Aufenthaltstitel (externer Link)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
E-Mail: britta.bellers[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-506
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E-Mail: sebastian.kother[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-500
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E-Mail: maren.naundorf[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-511
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E-Mail: lukas.szymanski[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-524
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