Baugenehmigung, Bauberatung, Bauantrag

Beschreibung

Die Bauaufsicht erteilt Baugenehmigungen für private und gewerbliche Vorhaben (z.B. Wohn- und Geschäftshäuser, Nutzungsänderungen, Abbrüche u.a.m.) aufgrund der Bestimmungen der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Es überwacht die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung und der Instandhaltung von baulichen Anlagen.

Der Bauantrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) bei der Bauaufsicht einzureichen. Die vorgelegten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Brauchbarkeit überprüft. Erforderliche Stellungnahmen anderer Ämter und Dienststellen werden von der Bauaufsicht eingeholt. Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall bis zu sechs Wochen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, drei Monate im normalen Verfahren.

Bitte beachten Sie: Bauvorlagen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einem Bauvorlagenberechtigten (§ 70 BauONW) durch Unterschrift anerkannt sein.

Bitte richten Sie sich bei weiteren Fragen - auch wegen der vorzulegenden Unterlagen - an den für Ihren Bezirk zuständigen Mitarbeiter.

Gebühren

ab 50 Euro

Benötigte Unterlagen

    • Amtlicher Lageplan
    • Bauantrag
    • Baubescheinigung
    • Bauzeichnungen
    • Berechnung des Bruttorauminhaltes
    • Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
    • Betriebsbescheinigung
    • Grundrisse und Ansichten (falls vorhanden)
    • Katasterplan oder Abzeichnung der Flurkarte
    • Lageplan
    • Nachweis ausreichender Stellplätze
    • Schallschutznachweis
    • Standsicherheitsnachweis
    • Wärmeschutznachweis nach ÖVO
    •  

Formulare

Abweichung, Befreiung, Verfahrensfreie Vorhaben

Antrag auf Grundstücksteilung Negativzeugnis

Anzeige der Beseitigung von Anlagen § 62, Abs. 3, Satz 3

Bauantrag für Werbeanlagen

Baubeschreibung

Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauONRW

befristete Nutzungsänderung § 64, Abs. 2 BauONRW

Betriebsbeschreibung gewerblich

Betriebsbeschreibung Land- und Forstwirtschaft

Genehmigung der Beseitigung von Anlage § 62, Abs.3, Satz 2

Genehmigungsfreistellung

Merkblatt Gebäudeeinmesspflicht

Referentielles Baugenehmigungsverfahren nach § 66 BauONRW

Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauONRW

Zuständige Organisationseinheit(en)

Fachbereich Städtebau

Ansprechpartner(innen)