Baumateriallagerung, Baukran, bis 48 Stunden

Beschreibung

Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Lagerung von Baumaterial, Aufstellen von Bauwagen, Gerüstbau, Aufstellen von Bauzäunen etc. im öffentlichen Verkehrsraum.
Bei Baumaßnahmen bis zu 48 Studen ist lediglich eine ausnahmegenehmigung erforderlich. Bei längeren Maßnahmen ist zusätzlich eine gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

In der Regel sollte der Antrag mindestens 14 Tage vor Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche vorliegen, da häufig noch Verkehrslenkungsmaßnahmen getroffen werden müssen.
 

Gebühren

Lagerung von Baumaterial, Aufstellen von Baukränen, Baugerüsten, Bauzäunen etc.

  • ohne Ortstermin: 55,00 €
  • mit Ortstermin: 80,00 €

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ordnungsamt

Ansprechpartnerin

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