Baumschutzsatzung

Beschreibung

Zum Schutze der Bäume hat die Stadt Dormagen eine Baumschutzsatzung erlassen. Nach Maßgabe dieser Satzung wird der Baumbestand im Stadtgebiet Dormagen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, sowie zur Gestaltung, Gliederung, Belebung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und zur Sicherung der Naherholung geschützt. Weiter soll durch den Baumbestand eine Abwehr schädlicher Einwirkungen auf Mensch und Stadtbiotope aufrecht gehalten werden. Die Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas und der kleinklimatischen Verhältnisse, sowie die Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes soll durch die Baumschutzsatzung gewährleistet werden.

 

 

Mit Inkrafttreten der Satzung werden Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm oder mehr im Siedlungsbereich der Stadt Dormagen durch die Baumschutzsatzung geschützt. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden, 80 cm erreicht und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 30 cm aufweist.

 

 

Nicht unter den Schutz dieser Satzung fallen:
- Birken und Pappeln, mit Ausnahme der heimischen Zitter- und Schwarzpappel,
- Obstbäume, mit Ausnahme von Wallnussbäumen und Esskastanien,
- Nadelgehölze, mit Ausnahme der Eibe. Der mit den Nadelgehölzen verwandte Ginkgobaum ist geschützt.
Die vollständige Baumschutzsatzung kann hier heruntergeladen werden.

 

Baumschutzsatzung

 

Ausnahmen und Befreiungen finden Sie unter § 6 der Baumschutzsatzung. Die Entfernung eines geschützten Baum kann mit einem formlosen Antrag oder mit nachfolgendem Formular beantragt werden.

 

Antrag auf Ausnahmegenehmigung oder Befreiung von der Baumschutzsatzung

 

Das ausgefüllte Formular und ggf. erforderliche Unterlagen senden Sie bitte per Post an die Technischen Betriebe Dormagen, Mathias-Giesen-Str. 11, 41540 Dormagen, oder per eMail (bitte nur pdf-Dateien) an die Adresse  baumschutz@stadt-dormagen.de