Befahren der Fußgängerzone mit einem Kraftfahrzeug
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es gem. § 46 Abs. 1 Straßenverkehrordnung möglich eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone zu erteilen (z.B. für Geld- und Werttransporte oder für die Durchführung von Umzügen).
Der Antrag ist in der Regel 14 Tage vorher bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen.
Gebühren
20,00 bis 120,00 € (je nach Dauer)