Befreiung von der Helmpflicht

Beschreibung

Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 5b StVO

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Ausnahmegenehmigung von der Helmtragepflicht zu erteilen.

 

Voraussetzung: Tragen des Sicherheitshelmes ist aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich.

Gebühren

  • Jahresgenehmigung bei erstmaliger Prüfung: 30,00 €
  • Verlängerung: 15,00 €
  • Schwerbehinderte: keine Gebühr

Benötigte Unterlagen

  • Personen, die kleiner als 1,50 m sind, reicht die Vorlage des Personalausweises;
  • Die gesundheitlichen Gründe müssen durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes belegt werden. In der ärztlichen Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von derHelmtragepflicht befreit werden muss.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Bürgeramt

Ansprechpartner(innen)

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