Bürgerantrag
Beschreibung
Sie möchten sich mit einer Anregung oder Beschwerde gemäß § 24 GO NRW an den Rat der Stadt Dormagen wenden?
Wir beraten Sie gerne hierzu.
§24 GO NRW
Anregungen und Beschwerden
(1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen
schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an
den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der
Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch
nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem
Ausschuß übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den
Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.
(2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ratsbüro, Beschwerdemanagement