Bürgerantrag

Beschreibung

Sie möchten sich mit einer Anregung oder Beschwerde gemäß  § 24 GO NRW an den Rat der Stadt Dormagen wenden?

Wir beraten Sie gerne hierzu.

§24 GO NRW
Anregungen und Beschwerden

 

(1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen

schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an

den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der

Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch

nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem

Ausschuß übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den

Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.

 

(2) Die näheren Einzelheiten regelt die  Hauptsatzung.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ratsbüro, Beschwerdemanagement

Ansprechpartnerin

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