Flächennutzungsplan (FNP)

Beschreibung

Durchführung der Verfahren zur Aufstellung, Änderung des Flächennutzungsplans gem. Baugesetzbuch (BauGB) - teilweise als Parallelverfahren zu Bebauungsplänen - zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet

Der Flächennutzungsplan ist der übergeordnete Bauleitplan für die städtebauliche Entwicklung und Bodennutzung der Gesamtstadt.

Der Flächennutzungsplan stellt flächenhaft Nutzungen für das Stadtgebiet dar (z. B. Wohnbauflächen, Mischgebiete, gewerbliche Bauflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Grünflächen, Wald etc.). Als wichtige Inhalte enthält der FNP außerdem Regelungen zu Konzentrationszonen hinsichtlich der Steuerung von Standorten für Windenergieanlagen und Abgrabungen/Auskiesungen. Er orientiert sich in seinen Darstellungen an den vorhersehbaren Bedürfnissen der Stadt (für einen Planungszeitraum von ca. 15 Jahren) und an den Vorgaben der Landes- bzw. Regionalplanung.

Für den Bürger entfaltet der Flächennutzungsplan im Allgemeinen keine direkte Rechtswirkung, er ist jedoch behördenverbindlich (z.B. für die Stadt selbst sowie andere Planungsträger und Fachbehörden).
Als vorbereitender Bauleitplan ist er die Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne, die sich aus dem FNP entwickeln müssen).
Der Flächennutzungsplan ist keine Rechtsnorm - im Gegensatz zu den Bebauungsplänen, die als Satzungen (= Ortsrecht) aufgestellt werden -, er wird durch den Rat beschlossen und bedarf anschließend der Genehmigung durch die Bezirksregierung.

Der FNP der Stadt Dormagen kann im Fachbereich Städtebau - 61 Bauleitplanung eingesehen werden und kann auch als Druck erworben werden.
 

Gebühren

eventuell Kostenbeteiligung für Kopien und Plots

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Baugesetzbuch
  • Baunutzungsverordnung
  • Planzeichenverordnung
  • Raumordnungsgesetz
  • Landesplanungsgesetz NRW
  • Landesentwicklungsprogrammgesetz NRW
  • weitere Fachgesetze sowie Vorgaben aus der Landes-/Regionalplanung (Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf - GEP 99) sowie aus Fachplanungen (z.B. Landschaftsplan Kreis Neuss - Teilabschnitt II - Dormagen)

Ansprechpartner(innen)