Grundsicherung

Beschreibung

Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Kinder bzw. Eltern werden nicht zum Unterhalt herangezogen. Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 €, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.


Wer kann Leistungen nach diesem Gesetz erhalten?

Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland,
die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt.

Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen beziehungsweise aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.

Zuständigkeit:

Teamleitung und Sonderfälle: 
Herr Clemens

Für die Bearbeitung der Buchstaben A-E:
Herr Peifer

Für die Bearbeitung der Buchstaben F-Kr:
Frau Weihrauch

Für die Bearbeitung der Buchstaben Ku-Le:
Herr Clemens

Für die Bearbeitung der Buchstaben Lf-Sa:
Frau Hartmann

Für die Bearbeitung der Buchstaben Sb-Z;
Frau Soldatow