Hitzefrei

Beschreibung

Wann gibt es Hitzefrei?

Wird der Unterricht bei großer Wärme durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, so entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, wenn möglich nach Anhörung des Lehrerrats und der Schülersprecherin oder des Schülersprechers, ob Hitzefrei gegeben wird. Eine eindeutig bestimmte Temperaturgrenze lässt sich nicht festlegen, da die physiologische Wirkung hoher Lufttemperaturen entscheidend von der herrschenden relativen Luftfeuchtigkeit mitbestimmt wird. Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 °C auszugehen. Beträgt die Raumtemperatur weniger als 25 °C, so darf Hitzefrei nicht erteilt werden. Die besonderen örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule - zum Beispiel Ganztagsbetrieb, Fahrplan der Schülerbusse - sind zu berücksichtigen.

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erhalten kein Hitzefrei. Wenn im Einzelfall einer Schülerin oder einem Schüler die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung droht, zum Beispiel Kreislaufbeschwerden und Hitzestau, so ist sie oder er vom Unterricht zu befreien.

Auf die bei hohen Temperaturen verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist Rücksicht zu nehmen, Klassenarbeiten sollen nach Möglichkeit nicht geschrieben werden.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

(Runderlass des Kultusministeriums vom 22.05.1975 - GABl. NW. S. 345)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Schulverwaltung

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