Makler, Gewerbeerlaubnis
Beschreibung
Zur Ausübung folgender Tätigkeiten bedarf es einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung: Bauträger, Baubetreuer, Vermittlung von Grundstücken, Wohnräumen, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Vermittlung von Darlehen, Kapitalanlagen, sonstigen Vermögensanlagen.
Das städtische Ordnungsamt nimmt Ihren Antrag auch entgegen und leitet ihn an die zuständige Kreisordnungsbehörde weiter.
Zuständige Ansprechpartnerin:
Rhein-Kreis Neuss
Frau Drossard
Telefon 02181/601 3211
Link: Rhein-Kreis-Neuss
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- Antragsformular und Fragebogen
- Bei Firmen: Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag