Personalausweis

Beschreibung

- Erstausstellung eines Personalausweises
- Neuausstellung eines Personalausweises nach Ablauf der Gültigkeit oder nach Verlust

Die Verlängerung eines Personalausweises ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss eine Neubeantragung erfolgen.

Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ist ein Personalausweis 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr für 10 Jahre gültig.

Weitere Informationen, insbondere zu den neuen wesentlichen Merkmalen wie die Online-Ausweisfunktion und die Erfassung von Biometriedaten auf dem Chip des sogenannten "elektronischen Personalausweises" erfolgen bei der Antragstellung.

Bitte beachten: Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen. Die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.

 

Bei Ausgabe des Dokumentes an eine andere Person (außer an Sorgeberechtigte von Antragstellern unter 16 Jahren) ist diese für alle von der antragstellenden Person zu leistenden Erklärungen zu bevollmächtigen (mit Personalausweis/Pass).

Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 14 Tage. Sie können sich telefonisch erkundigen, ob das Dokument abholbereit ist (Tel.: 02133 257 257).

Gebühren

  • Antragsteller unter 24 Jahren            
    22,80 Euro (6 Jahre Gültigkeitsdauer)
     
  • Antragsteller ab 24 Jahren                
    37,00 Euro (10 Jahre Gültigkeitsdauer)
     
  • Änderung der PIN                                         
    6 Euro

Die Gebühr ist direkt bei Antragstellung zu entrichten.

Benötigte Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto (1.: aktuell und 2.: nicht älter als 1 Jahr)
  • abgelaufender Personalausweis
  • Kinderausweis/-reisepass oder Geburtsurkunde bei Erstausstellung
  • Geburtsurkunde oder Reisepass nach Verlust
  • Die Beantragung für Kinder unter 16 Jahren muss grundsätzlich durch beide Sorgeberechtigte erfolgen, wenn diese nicht dauerhaft getrennt / getrennt lebend / geschieden sind.
  • Vollmacht Personalausweis bei minderjährigem Antragsteller
  • Abholvollmacht Personalausweis

 

zur Online-Terminvereinbarung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Bürgeramt

Ansprechpartner(innen)

Personalausweis

- Erstausstellung eines Personalausweises
- Neuausstellung eines Personalausweises nach Ablauf der Gültigkeit oder nach Verlust

Die Verlängerung eines Personalausweises ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss eine Neubeantragung erfolgen.

Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ist ein Personalausweis 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr für 10 Jahre gültig.

Weitere Informationen, insbondere zu den neuen wesentlichen Merkmalen wie die Online-Ausweisfunktion und die Erfassung von Biometriedaten auf dem Chip des sogenannten "elektronischen Personalausweises" erfolgen bei der Antragstellung.

Bitte beachten: Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen. Die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.

 

Bei Ausgabe des Dokumentes an eine andere Person (außer an Sorgeberechtigte von Antragstellern unter 16 Jahren) ist diese für alle von der antragstellenden Person zu leistenden Erklärungen zu bevollmächtigen (mit Personalausweis/Pass).

Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 14 Tage. Sie können sich telefonisch erkundigen, ob das Dokument abholbereit ist (Tel.: 02133 257 257).

  • Antragsteller unter 24 Jahren            
    22,80 Euro (6 Jahre Gültigkeitsdauer)
     
  • Antragsteller ab 24 Jahren                
    37,00 Euro (10 Jahre Gültigkeitsdauer)
     
  • Änderung der PIN                                         
    6 Euro

Die Gebühr ist direkt bei Antragstellung zu entrichten.

https://www.dormagen.de/rathaus-online/a-bis-z-dienstleistungen/civserv/service/srv/personalausweis
Bürgeramt
Paul-Wierich-Platz 2 41539 Dormagen
Telefon 02133/257-257
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