Personalausweis, vorläufiger

Beschreibung

 

Beantragung eines vorläufigen Personalausweises, wenn die Bearbeitungszeit von ca. 2 - 3 Wochen für einen normalen Personalausweis zu lange dauert und das Dokument kurzfristig benötigt wird.

Die Bearbeitung erfolgt sofort, die Wartezeiten sind abhängig von der Besucherzahl.

Bitte beachten:
Die Beantragung des vorläufigen Personalausweises kann nur persönlich erfolgen. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt drei Monate. Grundsätzlich wird gleichzeitig die Beantragung eines endgültigen Personalausweises erforderlich.

 

 

 

 

 

Gebühren

10,00 Euro

Die Gebühr ist direkt bei Antragstellung zu entrichten.

Benötigte Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto (1.: aktuell und 2.: nicht älter als 1 Jahr)
  • Geburtsurkunde oder Reisepass nach Verlust
  • Kinderausweis oder Geburtsurkunde bei Erstausstellung
  • abgelaufender Personalausweis

 

zur Online-Terminvereinbarung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Bürgeramt

Ansprechpartner(innen)

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