Personenstandsurkunde

Beschreibung

Benötigen Sie eine Personenstandsurkunde, können Sie diese per E-Mail unter standesamt[@]stadt-dormagen.de anfordern.

Voraussetzung ist, dass die Geburt, die Eheschließung oder der Sterbefall in Dormagen stattgefunden hat!

Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und das Datum des Personenstandsfalles an (Geburts-, Heirats- oder Sterbedatum).

Die Urkunde wird Ihnen dann auf dem Postweg mit einem Gebührenbescheid zugesandt.

 

Selbstverständlich können Sie die Urkunde auch zu den allgemeinen Sprechzeiten persönlich abholen kommen. Die Gebühr kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister werden auch mehrsprachig ausgestellt.

Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass

    Geburtsurkunden, für Geburten älter als 110 Jahre

    Sterbeurkunden, für Sterbefälle älter als 30 Jahre

    Eheurkunden, für Eheschließungen älter als 80 Jahre

nicht mehr beim Standesamt beantragt werden können.

Sollte der in Dormagen beurkundete Personenstandsfall länger zurückliegen, als die angegebenen Fristen, wenden Sie sich bitte an das Kreisarchiv des Rhein-Kreises Neuss:

E-Mail: kreisarchiv[@]rhein-kreis-neuss.de  Telefon: 02133/530210

Gebühren

Gebühren:

Personenstandsurkunde: 10 Euro, jede weitere Urkunde: 5,00 Euro

Wer kann die Ausstellung von Urkunden beantragen und welche Unterlagen sind vorzuweisen?

 

  1. der Betroffene selbst

(bitte Kopie des Personalausweises hochladen)

  1. sein Ehegatte oder Lebenspartner

(bitte Kopie des Personalausweises und der Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde hochladen)

  1. Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person

(bitte Kopie des Personalausweises und Nachweis des Verwandtschaftsgrads, zum Beispiel durch Geburts- oder Heiratsurkunde, hochladen)

  1. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person

(bitte Kopie des Personalausweises und Nachweis des Verwandtschaftsgrads, zum Beispiel durch Geburts- oder Heiratsurkunde, hochladen)

  1. derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Urkunde belegen kann

(bitte Kopie des Personalausweises und entsprechenden Nachweis hochladen, zum Beispiel Mietvertrag/Schreiben der anfordernden Stelle)

  1. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter 1.-5. Vorlegt (bitte Kopie des Personalausweises und Vollmacht hochladen)

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis

Zuständige Organisationseinheit(en)

Standesamt

Ansprechpartner(innen)

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