Pflegeerleichterte Grabstätte

Beschreibung

Pflegeerleichterte Grabstätten
- keine Pflegeverpflichtung, aber auch keine Gestaltungsfreiheit

Seit 2003 gibt es in Dormagen pflegeerleichterte Grabstätten. Sie sind für Erd- und Urnenbestattungen vorgesehen.

Es handelt sich um eine Grabstelle, in der nur eine Beisetzung erfolgen kann. Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre erworben. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Für diese Grabart gibt es ein Feld, auf dem der Reihe nach Beerdigungen vorgenommen werden. Ein Aussuchen der Grabstelle ist nicht möglich.

Die pflegeerleichterten Grabstätten entbinden Sie von jeglicher Pflegeverpflichtung. Das Grabfeld wird von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und unterhalten.

Keine Gestaltungsfreiheit

Nach der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dormagen obliegt die Gestaltung und Pflege der pflegeerleichterten Grabstätten ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Angehörige haben auf die Gestaltung und Pflege dieser Grabstätten keinen Einfluss.

Durch die Friedhofsverwaltung werden Grabplatten aus „Impala Granit, Bearbeitungsform: geschliffen“ vorgeschrieben. Diese Platten müssen in einer Größe von 40 X 40 cm und einer Stärke von 10 cm für Urnen und in einer Größe von 95 x 60 cm und einer Stärke von 15 cm für Särge gefertigt und verlegt werden.

Um eine ordnungsgemäße maschinelle Grabpflege zu gewährleisten, ist die hier vorgeschriebene Grabgestaltung zwingend. Außerdem dürfen weder Grablichter noch Blumen- schmuck auf der Platte oder daneben abgelegt, aufgestellt bzw. angepflanzt werden.

Diese Vorschriften sind notwendig, damit das Grab maschinell gepflegt werden kann.

Gebühren

Gebühren gemäß Gebührentabelle 2011

Formulare

Informationsfaltblatt "Friedhöfe in Dormagen"

Friedhofsgebührensatzung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Technische Betriebe Dormagen - Friedhöfe

Ansprechpartner(innen)