Reisepass für Personen unter 18 Jahren, vorläufiger
Beschreibung
Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, wenn die Bearbeitungszeit von ca. 5 Wochen für einen normalen Reisepass zu lange dauert und auch kein Express-Reisepass mehr beantragt werden kann. Die Bearbeitung erfolgt sofort, die Wartezeiten sind abhängig von der Besucherzahl.Für die Beantragung dürfen nur aktuelle biometrische Passfotos vorgelegt werden. Hinweise hierzu finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundesdruckerei.
Bitte beachten:
Die Beantragung des vorläufigen Reisepasses kann nur persönlich erfolgen. Bei der Beantragung muss mindestens ein Sorgeberechtigter mit anwesend sein, das Einverständnis des anderen Sorgeberechtigten muss dann im Regelfall per Bevollmächtigung nachgewiesen werden. Falls hierzu Rückfragen erforderlich werden wenden Sie sich bitte an das Personal des Bürgeramtes.Die Notwendigkeit für ein vorläufiges Dokument ist bei der Beantragung durch die Vorlage geeigneter (Reise-)Unterlagen zu belegen, da die Ausstellung eines endgültigen Reisepasses Vorrang hat.
Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt ein Jahr, eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
Gebühren
26,00 €
Die Gebühr ist direkt bei Antragstellung zu entrichten.
Benötigte Unterlagen
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto (1.: aktuell und 2.: nicht älter als 1 Jahr)
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (mit Unterschrift)
- Reisepass (abgelaufen)
- nach Verlust: Geburtsurkunde oder Personalausweis
zur Online-Terminvereinbarung
Formulare
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
E-Mail: tanja.hausmann[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-283
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E-Mail: ayleen.kaufhold[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-581
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E-Mail: romina.schmitt[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-292
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E-Mail: daniela.zuccarelli[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-300
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