Rundfunkgebührenpflicht, Befreiung

Beschreibung

Ausgabe und Entgegennahme der Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, z.B. bei Bezug von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), Sozialhilfe oder Grundsicherung, Schwerbehinderung mit "RF-Merkzeichen".

 

Die Entscheidung über den Antrag trifft die Gebühreneinzugszentrale (GEZ).

Gebühren

  • grundsätzlich gebührenfrei, ggfs. Kosten für Kopien

Benötigte Unterlagen

  • Antrag (ausgefüllt)
  • Schwerbehindertenausweis

 

zur Online-Terminvereinbarung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Bürgeramt

Ansprechpartner(innen)

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