Schwerbehinderten-Parkausweis

Beschreibung

Schwerbehindertenparkausweis (blauer Parkausweis) / Orangener Parkausweis für Schwerbehinderte

Schwerbehindertenparkausweis (blauer Parkausweis)

Der Schwerbehindertenparkausweis ermöglicht es Ihnen, an bestimmten Plätzen und in bestimmten Zonen meist ohne zeitliche Begrenzung und ohne Erhebung einer Gebühr zu parken. Aber Achtung: Nur mit einem Schwerbehindertenausweis ist das Parken hier aber nicht erlaubt. Das heißt, ein Schwerbehindertenausweis ist kein Parkausweis. Der Parkausweis für Behinderte muss bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Um einen Antrag auf einen Behindertenparkausweis zu stellen, brauchen Sie in der Regel einen Schwerbehindertenausweis, der mit dem Merkzeichen Bl (Blind) oder aG (außergewöhnlich Gehbehindert) versehen ist. Für das Recht auf einen blauen Schwerbehindertenparkausweis, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein. Liegt eine beidseitige Amelie, Phokomelie oder eine vergleichbare Funktionseinschränkung vor,  erlaubt es eine Sonderregelung, einen Parkausweis für Schwerbehinderte zu beantragen.

 

Orangener Parkausweis für Schwerbehinderte

Ein orangener Parkausweis für Behinderte ist in seiner Gültigkeit auf das Bundesgebiet begrenzt. Es handelt sich hierbei um eine Ausnahmegenehmigung für Menschen, deren Behinderung und die damit verbundenen Funktionseinschränkungen den obengenannten gleichgestellt werden können. Daher wird dieser Parkausweis auch Gleichstellungsparkausweis genannt.

Auch für einen orangefarbenen Schwerbehindertenparkausweis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Einen orangefarbenen Parkausweis für Behinderte können Sie beantragen, wenn der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G oder B enthält. Entscheidend ist hierbei die genaue Funktionsstörungsart und der Behinderungsgrad.

Gebühren

Für die Erteilung beider Parkausweise werden keine Gebühren erhoben.

Benötigte Unterlagen

Folgende Dokumente benötigen Sie, wenn Sie einen Behindertenparkausweis beantragen möchten:

  • Schwerbehindertenausweises oder Bescheid des Rhein-Kreises Neuss
  • Personalausweises
  • Lichtbild (nur beim blauen Parkausweis)

 

 

Zuständige Organisationseinheit(en)

Bürgeramt

Ansprechpartner(innen)

Schwerbehinderten-Parkausweis

Schwerbehindertenparkausweis (blauer Parkausweis) / Orangener Parkausweis für Schwerbehinderte

Schwerbehindertenparkausweis (blauer Parkausweis)

Der Schwerbehindertenparkausweis ermöglicht es Ihnen, an bestimmten Plätzen und in bestimmten Zonen meist ohne zeitliche Begrenzung und ohne Erhebung einer Gebühr zu parken. Aber Achtung: Nur mit einem Schwerbehindertenausweis ist das Parken hier aber nicht erlaubt. Das heißt, ein Schwerbehindertenausweis ist kein Parkausweis. Der Parkausweis für Behinderte muss bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Um einen Antrag auf einen Behindertenparkausweis zu stellen, brauchen Sie in der Regel einen Schwerbehindertenausweis, der mit dem Merkzeichen Bl (Blind) oder aG (außergewöhnlich Gehbehindert) versehen ist. Für das Recht auf einen blauen Schwerbehindertenparkausweis, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein. Liegt eine beidseitige Amelie, Phokomelie oder eine vergleichbare Funktionseinschränkung vor,  erlaubt es eine Sonderregelung, einen Parkausweis für Schwerbehinderte zu beantragen.

 

Orangener Parkausweis für Schwerbehinderte

Ein orangener Parkausweis für Behinderte ist in seiner Gültigkeit auf das Bundesgebiet begrenzt. Es handelt sich hierbei um eine Ausnahmegenehmigung für Menschen, deren Behinderung und die damit verbundenen Funktionseinschränkungen den obengenannten gleichgestellt werden können. Daher wird dieser Parkausweis auch Gleichstellungsparkausweis genannt.

Auch für einen orangefarbenen Schwerbehindertenparkausweis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Einen orangefarbenen Parkausweis für Behinderte können Sie beantragen, wenn der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G oder B enthält. Entscheidend ist hierbei die genaue Funktionsstörungsart und der Behinderungsgrad.

Für die Erteilung beider Parkausweise werden keine Gebühren erhoben.

https://www.dormagen.de/rathaus-online/a-bis-z-dienstleistungen/civserv/service/srv/schwerbehinderten-parkausweis
Bürgeramt
Paul-Wierich-Platz 2 41539 Dormagen
Telefon 02133/257-257
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