Ummeldung bei der Meldebehörde

Beschreibung

Zuzug nach Dormagen oder Umzug innerhalb des Stadtgebietes

Die Bearbeitung erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung vor Ort im Großraumbüro des Bürgeramtes. Sie benötigen hierzu grundsätzlich ein gültiges Ausweisdokument und die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Wenn Sie neu nach Dormagen ziehen, sollten darüber hinaus das Stammbuch bzw. etwaige Heirats- und Geburtsurkunden mitgebracht werden. Eine An- bzw. Ummeldung in die Zukunft ist nicht möglich.

Bei der An- und Ummeldung von meldepflichtigen Personen durch eine dritte Person, werden noch weitere Unterlagen benötigt wie z.B. eine schriftliche Vollmacht, der bereits ausgefüllte und unterschriebene Anmeldebogen des/der Meldepflichtigen sowie Ausweisdokumente beider Personen.

Bitte klären Sie dies bei Bedarf im Vorfeld zur Vermeidung von doppelten Wegen mit dem Bürgeramt ab.


Bitte beachten Sie: Bei Zuzug ausländischer Mitbewohner, die nicht aus der EU zuziehen, ist vor Anmeldung erst der Besuch beim Ausländeramt erforderlich.
Bei Überschreitung der 14-tägigen Meldefrist muss mit einem Verwarngeld bzw. Bußgeld gerechnet werden.

Hinweis:

Wieder eingeführt wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der An- und Ummeldung, um sog. Scheinanmeldungen wirksamer verhindern zu können. Seit dem 1. November 2015 muss bei der An- bzw. Ummeldung der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird.

Die entsprechenden Formulare finden Sie weiter unten als Download.

Bei der Anmeldung von Personen in Alters-/Pflegeheimen durch eine dritte Person werden noch weitere Unterlagen benötigt, z.B., Vollmacht, Einzugsbestätigung und Ausweisdokument.

Bitte klären Sie dies im Vorfeld zur Vermeidung von doppelten Wegen mit dem Bürgeramt ab.

Formulare finden Sie weiter unten als download.

 

 

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Ggf. schriftliche Vollmacht
  • Ggf. Stammbuch

 

zur Online-Terminvergabe

Formulare

Anmeldung bei der Meldebehörde

Bestätigung Wohnungsgeber

Widerspruch gegen Auskunft aus dem Melderegister

Zuständige Organisationseinheit(en)

Bürgeramt

Ansprechpartner(innen)

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