Vertragsservice Städtebau

Beschreibung

Zwischen der Stadt Dormagen und einem Investor, einer Firma oder Privatpersonen werden öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Verträge und Vereinbarungen geschlossen.

Vertragsarten:

  • Erschließungsverträge
  • Vorfinanzierungsverträge
  • Durchführungsverträge etc.

Vertragsgegenstand ist hier hauptsächlich die Erschließung von Grundstücken. Darüber hinaus werden z. B. wegerechtliche Gestattungen, Nutzungsverträge, Telekommunikationsverträge, Ingenieurverträge und Kreuzungsvereinbarungen abgeschlossen.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Bauaufsicht und Bauverwaltung

Ansprechpartnerin