Wahlgrab

Beschreibung

Die Lage der Wahlgräber für Erd-und Urnenbestattungen kann auf dem jeweiligen Friedhof frei gewählt werden. Für Familienangehörige, die beabsichtigen, gemeinsam bestattet zu werden, kann die Wahl nur zugunsten dieser Grabart ausfallen. Sie haben die Möglichkeit die Größe der Grabart selbst zu bestimmen- von der Grabstätte für Einzelpersonen bis hin zur mehrstelligen Familiengrabstätte.

Das Nutzungsrecht wird für 20 – 30 Jahre erworben und kann nach Ablauf auch ohne aktuelle Beisetzung verlängert werden. In einer Wahlgrabstätte für Särge können für die Dauer der Ruhefrist ein Sarg und zusätzlich 4 Urnen, in einem Urnenwahlgrab können 4 Urnen beigesetzt werden.

Werden in dem erworbenen Grab weitere Särge oder Urnen beigesetzt, muss die Nutzungszeit so verlängert werden, dass die Ruhezeit des Verstorbenen von 20 Jahren gewahrt wird. Die Verlängerung des Nutzungsrechts ist nur auf volle Jahre und nur für die gesamte Grabstätte möglich. Eine Wahlgrabstätte können Sie bereits vor einem Bestattungsfall erwerben.

Gestaltungsfreiheit

Die Angehörigen entscheiden über die individuelle Gestaltung des Wahlgrabes.
Die Pflege wird durch die Hinterbliebenen bzw. die damit Beauftragten sichergestellt. Das Grab kann mit einer Einfassung und einem Stein versehen werden. Teil- beziehungsweise Vollabdeckungen durch Grabplatten sind möglich, so dass sich der Pflegeaufwand erheblich verringern kann.

Tiefengräber

Auf fast allen Friedhöfen ist in ausgewählten Bereichen (außer auf dem Friedhof in Straberg) die Anlage von Tiefengräbern möglich. Der Vorteil besteht darin, dass in einer Grabstelle 2 Särge übereinander bestattet werden. Bei der Beisetzung des zweiten Sarges muss die verbleibende Nutzungszeit auf 20 Jahre verlängert werden. Tiefengräber unterliegen den gleichen Gestaltungsvorschriften wie Wahlgräber.

Gebühren

Gebühren gemäß Gebührentabelle 2011

Formulare

Informationsfaltblatt "Friedhöfe in Dormagen"

Friedhofsgebührensatzung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Technische Betriebe Dormagen - Friedhöfe

Ansprechpartner(innen)