Wohngeld
Beschreibung
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als "Mietzuschuss" für Mieter von Wohnraum und als "Lastenzuschuss" für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt.
Nicht antragberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende sowie Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende sowie Schüler und Studenten denen BaföG dem Grunde nach zusteht.
Folgendes Formular wird benötigt und ist bei der örtlichen Wohngeldstelle oder dem Einwohnermeldeamt der Stadt Dormagen erhältlich bzw. kann hier herunter geladen werden:
Für einen Antrag auf Mietzuschuss benötigen wir folgende Unterlagen:
- bei Erstanträgen: Mietvertrag
- Bescheinigung des Vermieters
- Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber, Nachweis über Unterhaltszahlung der letzten 12 Monate, aktuelle Rentenbescheide etc.)
- Schulbescheinigungen bei Kindern über 16 Jahren
- Schwerbehindertenausweise (falls vorhanden)
- Bescheide über Pflegegeld (falls vorhanden)
- Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen (Urteil oder Titel, Kontoauszüge der letzten 12 Monate über Zahlung)
- Nachweise über Kapitalerträge - auch unter dem Sparerfreibetrag (Kopie Kontoauszüge, Sparbücher etc.)
Der Wohngeldantrag kann auch online gestellt werden. Hier geht es zum:
Ansprechpartnerinnen:
Fachbereich Jugend, Schule, Soziales und Wohnen
Wirtschaftliche Hilfen
Neues Rathaus
Paul-Wierich-Platz 2
41539 Dormagen
Frau Worrings
Buchstaben A – B
Frau Köhler
Buchstaben C - K
Frau Mils
Buchstaben L - Q
Frau Boll
Buchstaben R - Z
Mail: wohnungsamt[@]Stadt-Dormagen.de
Ansprechpartner(innen)
E-Mail: wohnungsamt[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-538
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