Wohnraumförderung
Beschreibung
- Gewährung von zinslosen beziehungsweise zinsgünstigen Darlehen des Landes zum Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum (öffentliche Mittel)
Hinweis:
Seit dem 1. Februar 2007 ist dafür der Rhein-Kreis Neuss zuständig, Telefon 02181/6 01 63 63.
Gebühren
Benötigte Unterlagen
- zu a) Förderzusage nach Typ A
- zu b) Antragstellung nach Vorschrift (s. Formulare)
Formulare
zu c) Vordrucke erhältlich bei der zuständigen Bewilligungsbehörde und als pdf-Datei im Internet auf der Seite der Wohnungsbauförderungsanstalt/NRW Bank
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Wohnraumförderungsgesetz
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW für die Landesmittel
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