Wohnraumförderung

Beschreibung

  • Gewährung von zinslosen beziehungsweise zinsgünstigen Darlehen des Landes zum Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum (öffentliche Mittel)

    Hinweis:
    Seit dem 1. Februar 2007 ist dafür der Rhein-Kreis Neuss zuständig, Telefon 02181/6 01 63 63.

Gebühren

Benötigte Unterlagen

  • zu a) Förderzusage nach Typ A
  • zu b) Antragstellung nach Vorschrift (s. Formulare)

    Formulare

    zu c) Vordrucke erhältlich bei der zuständigen Bewilligungsbehörde und als pdf-Datei im Internet auf der Seite der Wohnungsbauförderungsanstalt/NRW Bank

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Wohnraumförderungsgesetz

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW für die Landesmittel

Bauen Baugrundstücke Baulandpreise

Zuständige Organisationseinheit(en)

Soziales Wohnen