Zuschüsse, Jugend und Soziales
Beschreibung
Die Stadt Dormagen fördert Maßnahmen für Dormagener Kinder und Jugendliche sowie Einrichtungen im Stadtgebiet, die der Intention des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) entsprechen. Die Förderung erfolgt durch Beratung , Zusammenarbeit, sonstige Hilfe und finanzielle Zuwendungen.
Finanzielle Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.
Informationsbroschüre mit detaillierten Informationen zum Herunterladen:
Formulare
Antrag Stadtjugendplan Pos. 1 - Fahrten
Antrag Stadtjugendplan-Pos. 2.1 Anschaffungen und Reparaturen
Antrag Stadtjugendplan-Pos. 2.2 Schulungen und Seminare
Antrag Stadtjugendplan-Pos. 2.3 Maßnahmen und Veranstaltungen
Antrag Stadtjugendplan-Pos. 2.4 Anmietung von Räumen im Einzelfall
Antrag Stadtjugendplan-Pos. 2.5 Sonderanschaffungen
Antrag Stadtjugendplan-Pos. 3.1 Aktivitätenförderung
Antrag Stadtjugendplan-Pos. 4 Stadtranderholung
Zuständige Organisationseinheit(en)
Jugend- und Sozialförderung/Integrierte Sozialplanung
Fachbereich Kinder, Jugend, Familien und Schule
Ansprechpartnerin
E-Mail: michelle.buettgen[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-244
zum Kontaktformular
E-Mail: michelle.buettgen[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-244
zum Kontaktformular