Zuschüsse, Jugend und Soziales

Beschreibung

Die Stadt Dormagen fördert Maßnahmen für Dormagener Kinder und Jugendliche sowie Einrichtungen im Stadtgebiet, die der Intention des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) entsprechen. Die Förderung erfolgt durch Beratung , Zusammenarbeit, sonstige Hilfe und finanzielle Zuwendungen.

Finanzielle Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.

Informationsbroschüre mit detaillierten Informationen zum Herunterladen:

Formulare

Antrag Stadtjugendplan Pos. 1 - Fahrten

Antrag Stadtjugendplan-Pos. 2.1 Anschaffungen und Reparaturen

Antrag Stadtjugendplan-Pos. 2.2 Schulungen und Seminare

Antrag Stadtjugendplan-Pos. 2.3 Maßnahmen und Veranstaltungen

Antrag Stadtjugendplan-Pos. 2.4 Anmietung von Räumen im Einzelfall

Antrag Stadtjugendplan-Pos. 2.5 Sonderanschaffungen

Antrag Stadtjugendplan-Pos. 3.1 Aktivitätenförderung

Antrag Stadtjugendplan-Pos. 4 Stadtranderholung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Förderung und Planung

Fachbereich Kinder, Jugend, Familien und Schule

Ansprechpartnerin