Der Bürgerentscheid

Bei einem Bürgerentscheid sind die zur Kommunalwahl in Dormagen Wahlberechtigten aufgerufen, über die Abstimmungsfrage mit „JA“ oder „NEIN“ abzustimmen.

Die Abstimmung wird ähnlich einer Wahl, an einem vom Rat festgelegten Sonntag in Abstimmungslokalen durchgeführt.

Auch eine Briefabstimmung ist möglich.

Alle Abstimmungsberechtigten erhalten eine Benachrichtigung über Ort und Zeit der Abstimmung sowie ein Informationsblatt mit den Stellungnahmen bzw. Stimmempfehlungen der Initiatoren, Stadtratsfraktionen und des Bürgermeisters. Die Abstimmung erfolgt vor einem Abstimmungsvorstand mit amtlich hergestellten Abstimmzetteln unter Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze.

Um den Bürgerentscheid durchzusetzen, muss eine Mehrheit der gültigen Stimmen die Abstimmungsfrage mit „JA“ beantworten. Diese Mehrheit muss in Dormagen mindestens 15 % der zur Kommunalwahl zugelassenen Wählern ausmachen. Dies entspricht etwa 7 630 Bürgern.

Der letzte Bürgerentscheid fand am Sonntag, 10. März 2013 statt. Thema war die Abstimmung zu den Hallenbädern in Dormagen und Nievenheim.