Neue Satzung ab 1. Mai 2024

Die Satzung und Gebührenordnung der Musikschule regelt vertragliche Modalitäten rund um unsere Musikunterrichte. Dies umfasst beispielsweise Regelungen zu An- und Abmeldung, Angebot, Vertragslaufzeiten, Teilnahmevoraussetzungen und auch die Erhebung und Höhe der Gebühren.

Mit der Anmeldung bestätigt ihr, die Satzung und Gebührenordnung zu kennen! 

An dieser Stelle verlinken wir für euch die neue Satzung, die ab dem 1. Mai 2024 in Kraft tritt. Vor diesem Termin gilt noch die Satzung von 2019, die ihr an anderer Stelle auf unserer Website abrufen könnt.

Vorerst steht dies hier also lediglich als Information, zusammen mit dem Hinweis, dass ein verlängertes Kündigungsrecht euch die Kündigung bestehender Unterrichte nicht nur bis zum 5. März sondern bis zum 22. März erlaubt. Die Kündigung greift dann, wie üblich, zum 30. April.