Das Team des Wohngeldes steht Ihnen für alle Belange des Wohngeldes zur Verfügung. Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als "Mietzuschuss" für Mieterinnen und Mieter von Wohnraum und als "Lastenzuschuss" für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt.
Nicht antragberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende sowie Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende sowie Schüler und Studierende, denen BaföG dem Grunde nach zusteht.
An den Wochentagen Montag, Mittwoch und Freitag ist eine Vorsprache nur mit einer vorherigen Terminbuchung über die Online-Terminvergabe oder telefonisch bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern möglich. Donnerstags ist eine Vorsprache ohne vorherige Terminvergabe möglich. Dienstags ist die Abteilung geschlossen und nur telefonisch erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 bis 12 Uhr: Terminvergabe
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08.30 bis 12 Uhr: Terminvergabe
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr: normale Vorsprache
Freitag: 08.30 bis 12 Uhr: Terminvergabe
Weitere Informationen zu den Wohngeldleistungen und den zuständigen Ansprechpartnern finden Sie im Kommunalportal.