Die Sozialen Leistungen der Stadt Dormagen

Wohngeldleistungen

    Das Team des Wohngeldes steht Ihnen für alle Belange des Wohngeldes zur Verfügung. Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als "Mietzuschuss" für Mieterinnen und Mieter von Wohnraum und als "Lastenzuschuss" für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt.

    Nicht antragberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende sowie Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende sowie Schüler und Studierende, denen BaföG dem Grunde nach zusteht.

    An den Wochentagen Montag, Mittwoch und Freitag ist eine Vorsprache nur mit einer vorherigen Terminbuchung über die Online-Terminvergabe oder telefonisch bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern möglich. Donnerstags ist eine Vorsprache ohne vorherige Terminvergabe möglich. Dienstags ist die Abteilung geschlossen und nur telefonisch erreichbar.

    Öffnungszeiten

    Montag:         08.30 bis 12 Uhr: Terminvergabe

    Dienstag:       geschlossen

    Mittwoch:       08.30 bis 12 Uhr: Terminvergabe

    Donnerstag:  14 bis 18 Uhr: normale Vorsprache

    Freitag:          08.30 bis 12 Uhr: Terminvergabe

    Weitere Informationen zu den Wohngeldleistungen und den zuständigen Ansprechpartnern finden Sie im Kommunalportal.

    Leistungen nach dem SGB XII/AsylbLG

    Zu den Leistungen nach dem SGB XII/AsylbLG gehören folgende Hilfen:

    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (zum Kommunalportal)

    • Hilfe zum Lebensunterhalt (zum Kommunalportal)

    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (zum Kommunalportal)

    • Hilfen zur Gesundheit

    • Hilfe zur Pflege

    • Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (zum Kommunalportal)

    • Hilfe in anderen Lebenslagen (z.B. Altenhilfe, Bestattungskosten)

    • Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimpflegekosten

    Für diese genannten Hilfen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Teams Leistungen nach dem SGB XII/AsylbLG zur Verfügung.

    An den Wochentagen Montag und Mittwoch ist eine Vorsprache nur mit einer vorherigen Terminbuchung über die Online-Terminvergabe oder telefonisch bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern möglich. An den restlichen Wochentagen ist eine Vorsprache ohne vorherige Terminvergabe möglich.

    Öffnungszeiten:

    Montag:         08.30 bis 12 Uhr: Terminvergabe

    Dienstag:       08.30 bis 12 Uhr: normale Vorsprache

    Mittwoch:       08.30 bis 12 Uhr: Terminvergabe

    Donnerstag:  14 bis 18 Uhr: normale Vorsprache

    Freitag:          08.30 bis 12 Uhr: normale Vorsprache

    Weitere Informationen zu den Leistungen und den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern finden Sie im Kommunalportal.