Politik & Wahlen
Gemäß § 40 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Verwaltung einer Gemeinde ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Der Bürgermeister und der Rat mit seinen 44 Mitgliedern wird von der Bürgerschaft für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Nach der Kommunalwahl 2020 ergab sich im Dormagener Rat folgende Sitzverteilung:
- SPD - 18 Sitze,
- CDU - 12 Sitze,
- Bündnis 90/Die Grünen - 6 Sitze,
- ZENTRUM - 3 Sitze
- FDP - 2 Sitze,
- AfD - 1 Sitz
- EIN HERZ FÜR DORMAGEN - 1 Sitz
- UWG - 1 Sitz