Informationen zur Kommunalwahl 2025

Am 14. September 2025 sind die Dormagener Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, auf kommunaler Ebene den neuen Stadtrat, Kreistag, Bürgermeister, Landrat sowie den Integrationsrat zu wählen. Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, findet diese für das Bürgermeister- und Landratsamt am 28. September 2025 statt.

Ihr wollt wissen, welche Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters bereit stehen? Dann klickt euch durch unseren Kandidatencheck. Hier findet ihr Kurzvideos der einzelnen Amtsanwärterinnen und Amtsanwärter, in denen sie euch einen Einblick über ihre Person und ihre Positionen geben.

Die Wahllokale öffnen morgens um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. Alle Wahlberechtigten erhalten wie immer ihre Wahlbenachrichtigung, auf der das Wahllokal verzeichnet ist. Alternativ steht der Wahllokalfinder, zur Verfügung, der das entsprechende Wahllokal anzeigt.

Die Briefwahlbeantragung funktioniert am einfachsten über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Alternativ kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und frankiert an das Wahlamt geschickt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, online die Briefwahl zu beantragen oder ab 18. August im Wahlamt im Neuen Rathaus (ehemaliges Bürgeramt) die Briefwahl zu beantragen und je nach Wunsch direkt vor Ort auszufüllen. 

Öffnungszeiten Wahlamt im ehemaligen Bürgeramt (Neues Rathaus, Paul-Wierich-Platz 2): 

Montag: 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr

Bei Fragen zur Kommunalwahl können sich Bürgerinnen und Bürger an das Wahlamt wenden: Per E-Mail an wahlamt[@]stadt-dormagen.de oder telefonisch unter 02133 257 3290.

Fragen und Antworten zur Kommunalwahl 2025

Wer ist wahlberechtigt bei der Kommunalwahl?

Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl 2025 sind Personen, die entweder die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen und am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres,
  • seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl mit Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnung, oder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Wahlgebiet gemeldet, ohne darüber hinaus eine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets zu haben,
  • keine Aberkennung des Wahlrechts.

Wer ist wahlberechtigt für die Integrationsratswahl?

Der Integrationsrat setzt sich aus zehn direkt gewählten sowie fünf vom Stadtrat bestellten Mitgliedern zusammen. Wahlberechtigt sind unter anderem Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, Eingebürgerte, Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit durch Geburt, deren Eltern ausländische Staatsangehörige sind, Aussiedlerinnen und Aussiedler, anerkannte Geflüchtete sowie Staatenlose. Voraussetzung sind ein Mindestalter von 16 Jahren, ein seit mindestens einem Jahr rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland sowie der Hauptwohnsitz in Dormagen seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl.

Wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 11. August 2025 zugestellt. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich beim Wahlbüro der Stadt Dormagen.

Kontakt Wahlamt:

E-Mail: wahlamt[@]stadt-dormagen.de 
Telefonisch:  02133 257 3290

 

Wie und wo kann gewählt werden?

  • Am Wahltag, Sonntag, 14. September 2025, von 8 bis 18 Uhr, in einem der Wahlbezirke der Stadt Dormagen. Die jeweiligen Wahllokale können über den Wahllokalfinder eingesehen werden: Wahllokalauskunft für die Stadt Dormagen
  • Per Briefwahl

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Die Briefwahlbeantragung funktioniert am einfachsten über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Alternativ kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und frankiert an das Wahlamt geschickt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, online die Briefwahl zu beantragen oder ab 18. August im Wahlamt im Neuen Rathaus (ehemaliges Bürgeramt im Neuen Rathaus) die Briefwahl zu beantragen und je nach Wunsch direkt vor Ort auszufüllen. 

Was ist beim Wechsel des Wohnortes zu beachten?

Um bei der Kommunalwahl wählen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Wenn Sie bei der Stadt Dormagen am 03.08.2025 gemeldet sind oder sich bis zum 29.08.2025 wegen eines Umzugs umgemeldet haben, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Personen ohne festen Wohnsitz können die Eintragung bis zum 25.08., Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bis zum 29.08. schriftlich beantragen. Ab dem 30.08. sind nur noch für die Kreistagswahlen und bei Umzug innerhalb des Kreises Änderungen möglich.

Hintergründe zum Thema Kommunalpolitik

Viele Fragen stellen sich, wenn man begreifen möchte, wie Politik und die kommunale Selbstverwaltung funktionieren. Wir versuchen hier einige Fragen zu beantworten.

  • Wie wird zum Beispiel der Rat gewählt  und
  • wie sieht das Parteienspektrum in der Dormagener Volksvertretung aus und wer sind Ihre Mandatsträger?
  • Wie ist der Bürgermeister diesem Gremium gegenüber verantwortlich?
  • Wann kommen der Rat und seine Ausschüsse das nächste Mal zusammen und
  • Womit befasst sich der Integrationsrat?

Im Bereich "Politik" finden Sie allgemeine Informationen zur Kommunalpolitik in Dormagen - vom  Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder über die des  Bürgermeisters bis hin zur Parteien-Zusammensetzung mit namentlicher Zusammensetzung des Rates und seiner Ausschüsse.

Neben dem Sitzungskalender finden Sie in diesem auch Einladungen und Unterlagen für bevorstehende öffentliche Rats- und Ausschuss-Sitzungen als auch Niederschriften aus den letzten Sitzungen.

Dieser Rundum-Infoservice ist für Alle, die sich über die Politik in Dormagen  informieren wollen.

Ergebnisse der Kommunalwahl 2020

Gemäß § 40 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Verwaltung einer Gemeinde ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Der Bürgermeister und der Rat mit seinen 44 Mitgliedern wird von der Bürgerschaft für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Nach der Kommunalwahl 2020 ergab sich im Dormagener Rat folgende Sitzverteilung:

  • SPD - 18 Sitze,
  • CDU - 12 Sitze,
  • Bündnis 90/Die Grünen - 6 Sitze,
  • ZENTRUM - 3 Sitze
  • FDP - 2 Sitze,
  • AfD - 1 Sitz
  • EIN HERZ FÜR DORMAGEN - 1 Sitz
  • UWG - 1 Sitz