Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit


Wir (Stadt Dormagen) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen
Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
(Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und Barrierefreie-
Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)


Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
https://dormagen.de.


Feedback und Kontaktangaben


Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie
Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:


Stadt Dormagen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Nils Heinichen
Paul-Wierich-Platz 2
41539 Dormagen
Tel.: 02133/257-260
Fax: 02133/257-77-260
presse[@]stadt-dormagen.de
https://www.dormagen.de/kontakt


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald
die Egebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.


Durchsetzungsverfahren


Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer
Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail:
ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.12.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 02.12.2021 überprüft.

Quelle:
eRecht24