Ordnungsamt

Als Ordnungsamt wird eine Organisationseinheit innerhalb einer Stadtverwaltung bezeichnet, in der die Aufgaben der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung wahrgenommen wird, soweit diese nicht speziellen Behörden & Ämtern zugeordnet ist. Somit kümmert sich das Ordnungsamt um viele Belange im Stadtgebiet.

Diese Seite gibt Ihnen eine kleine Übersicht über die Aufgaben des Ordnungsamtes und benennt den jeweiligen Ansprechpartner.

Allgemeines Ordnungsrecht

Das allgemeine Ordnungsrecht regelt viele Dinge im Alltag der Bürger und Unternehmer unserer Stadt.

Für folgende Bereiche stehen Ihnen die angefügten Ansprechpartner*in zur Verfügung:

  • Bestattungswesen bei ordnungsbehördlichen Bestattungen

Patrick Bahlke
Tel.: 02133 257 3233
Fax: 02133 257 77 38
E-Mail

  • Infektionsschutz (verwahrloste Wohnungen, Häusern und Grundstücke)

Nicolas Kasper
Tel: 02133 257 3247
Fax: 02133 257 77 38
E-Mail​​​​​​​

  • Wildschäden
  • Lärm- und Ruhestörungen
  • Rattenbekämpfung

Annika Mertens
Tel.: 02133 257 3241
Fax: 02133 257 77 38
E-Mail

Hunde

In Dormagen müssen Hunde nicht nur beim Steueramt, sondern ab einer Größe von 40 cm, einem Gewicht von 20 kg sowie gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen auch beim Ordnungsamt angemeldet werden. Im Ordnungsrecht wird nach verschiedenen Hundearten unterschieden. So unterscheidet auch das Landeshundegesetz NRW die unterschiedlichen Rassen.

Unterschieden wird nach gefährlichen Hunden (Kampfhunde und deren Unterrassen) und nach anderen Hunden je nach Größe.

Für diesen Bereich steht die folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

  • An- und Abmeldung von Hunden
  • Ordnungswidrigkeiten und Beißvorfälle

Annika Mertens
Tel.: 02133 257 3241
Fax: 02133 257 77 38
E-Mail

Gaststätten & erlaubnispflichtige Gewerbebetriebe

Zuständig ist das Ordnungsamt auch bei der Regelung des Gaststättengewerbes und seiner Außenanlagen. So betrifft dies:

  • die Neukonzessionierung von Gastronomiebetrieben
  • die Genehmigung von Außengastronomie
  • und die Regelung bzw. Einhaltung der Sperrstunde

Zu den erlaubnispflichtigen Gewerbebetrieben zählen unter anderem Gaststätten, Spielhallen und Pfandleih-Büros.

Für Fragen bezüglich An-, Um- und Abmeldungen von Gewerbe wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt der Stadt Dormagen 02133 / 257 3222

Für diesen Bereich steht der folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Patrick Bahlke
Tel.: 02133 257 3233
Fax: 02133 257 77 38
E-Mail

Überwachung ruhender & fließender Verkehr

Geschwindigkeitskontrollen sollen besonders gefährdete Standorte entschärfen und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer - insbesondere Kinder und Älterer beitragen. (Aktuelles Messstellenverzeichnis) Sollten sich Fragen zum fließendem Straßenverkehr ergeben, beantworten Ihnen diese die folgenden Ansprechpartnerinnen:

Renate Wedekind
Tel.: 02133 257 3243
Fax: 02133 257 77 38
E-Mail

Nadine Marciniak
Tel.: 02133 257 3249
Fax: 02133 257 77 38
E-Mail

Silvano Lovato
Tel.: 02133 257 3231
Fax: 02133 257 77 38
E-Mail

Hier finden Sie den aktuellen Radarplan
 

Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs geht es vor allem um die Einhaltung der Halte- und Parkverbote. Sollten sich Fragen zum ruhendem Straßenverkehr ergeben, beantworten Ihnen diese die folgenden Ansprechpartner:

Regina Schwind
Tel.: 02133 257 3236
Fax: 02133 257 77 38
E-Mail

Nese Yamankilicoglu
Tel.: 02133 257 3244
Fax: 02133 257 77 38
E-Mail

Veranstaltungen

In dieser Rubrik finden Sie Hilfe und Unterstützung für die Genehmigung Ihrer Veranstaltung.

Wir unterstützen unter anderem bei:

Für diesen Bereich stehen die folgenden Ansprechpartner zur Verfügung:

Nicolas Kasper (Vereinskümmerer/Veranstaltungskoordinator)
Tel.: 02133 257 3247
Fax: 02133 257 77 38
E-Mail

Sondernutzungen

Bei den Sondernutzungen handelt es sich um alle Regelungen die den öffentlichen Raum betreffen und diesen beeinträchtigen könnten. Hierbei handelt es sich um folgende regelungsbedürftige Sachverhalte:

  • Aufstellung von Containern (zum Beispiel Schutt- und Altkleidercontainer)
  • Baugerüste
  • Lagerung von Baumaterialien
  • Info-, Werbe- und Verkaufsstände
  • Plakatwerbung/Wahlwerbung
  • Hinweisschilder

Gerne können Sie die o. g. Punkte auch Online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen.

Fragen oder Anträge für das Aufstellen von Container, Baugerüste und Lagerung von Baumaterialien senden Sie bitte an verkehr[@]stadt-dormagen.de 

Für alle anderen Sondernutzungen von öffentlichen Verkehrsflächen können Sie sich an folgende Ansprechpartnerin wenden:

Annika Mertens
Tel.: 02133 257 3241
Fax: 02133 257 77 38
E-Mail

Ermittlungs- und Vollzugsdienst

Bei den Kolleginnen und Kollegen des Ermittlungs- und Vollzugsdienstes handelt es sich um Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Dormagen die für Sie vor Ort im Einsatz sind. So sind Sie zum Beispiel vor Ort, um Baustellen und illegale Müllkippen sowie Gewerbe und Falschparkern zu kontrollieren. 

Frank Roßlenbroich
Tel.: 02133 257 3234
Fax: 02133 257 77 38
E-Mail 

Christian Schlömer
Tel.: 02133 257 3238
Fax.: 02133 257 77 38
E-Mail

Daniel Termin
Tel.: 02133 257 3245
Fax: 02133 257 77 38
E-Mail

Janine Genzel
Tel.: 02133 257 3239
Fax: 02133 257 77 38
E-Mail

Jule Ries
Tel.: 02133 257 3253
Fax: 02133 257 77 38
E-Mail​​​​​​​

Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörde kümmert sich um alle Belange der Verkehrssicherheit und- lenkung. Bei Fragen/Anregungen rund um das Thema Straßenverkehr ist die Straßenverkehrsbehörde gerne behilflich. 

Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde: 

  • Anordnung und Überwachung von Verkehrszeichen/- einrichtungen
  • Verkehrsuntersuchungen
  • Einsatz der Geschwindigkeitsanzeigetafeln ("Smiley")
  • Verkehrslenkung in Zusammenhang mit Tiefbaubaustellen/ Dreharbeiten
  • Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) 
  • Genehmigung von temporären Haltverbotzonen (z.B. Umzügen) 

Ansprechpartnerinnen und Zuständigkeiten der Straßenverkehrsbehörde

Claudia Beivers; E-Mail: claudia.beivers@stadt-dormagen.de; Tel.: 02133 257 3232; Fax: 02133 257 77 38

  • Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 Abs. 1 StVO 
  • Handwerkerparkausweise
  • Verkehrsrechtliche Erlaubnisse für Dreharbeiten (Intervallsperrung, Haltverbotzonen) 

Nachfolgend genannten Aufgaben für die Stadtteile: Delhoven, Hackenbroich, Hackhausen, Horrem, Mitte und  Rheinfeld:

  • Verkehrsrechtliche Anordnungen Tiefbaubaustellen
  • Genehmigung  von temporären Haltverbotzonen

Marion Tabbara; E-Mail: marion.tabbara@stadt-dormagen.de; Tel.: 02133 257 3237; Fax: 02133 257 77 38

Nachfolgend genannte Aufgaben für die Stadtteile: Broich, Delrath, Gohr, Knechtsteden, Nievenheim, Straberg, Stürzelberg, Ückerath und Zons

  • Verkehrsrechtliche Anordnung Tiefbaubaustellen
  • Genehmigung temporärer Haltverbotzonen 
  • Allgemeine Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde (z.B. Anordnung von Verkehrszeichen/-einrichtungen 

Katrin Engels, E-Mail: katrin.engels@stadt-dormagen.de; Tel.: 02133 257 3248, Fax: 02133 257 77 38

  • Allgemeine Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde /z,B, Anordnung von Verkehrszeichen/-einrichtungen) für die Stadtteile: Delhoven, Hackenbroich, Hackhausen, Horrem, Mitte und Rheinfeld 
  • Schwerbehindertenparkausweise (nach vorheriger Terminabsprache)

Zivil- und Katastrophenschutz

Der Zivil- und Katastrophenschutz beinhaltet den gesamten Bereich der „nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr“. Dies beinhaltet unter anderem:

  • die Identifizierung und Einschätzung von Gefahren
  • die Aufstellung und Pflege von Plänen zur Gefahrenabwehr
  • das Vorhalten von Mitteln und Einrichtungen zur Abwehr oder Beseitigung von Schäden
  • das Vorhalten von geschultem Personal für die Koordinierung der Abwehrmaßnahmen der Behörde sowie für die Bevölkerungsinformation.

Weitergehende Informationen zum Thema Zivil- u. Katastrophenschutz erreichen Sie in kürze unter folgenden Link.

In diesem Bereich steht Ihnen folgender Ansprechpartner zur Verfügung:

Nicolas Kasper
Tel.: 02133 257 3247
Fax: 02133 257 77 38
E-Mail

Patrick Bahlke
Tel.: 02133 257 3233
Fax: 02133 257 77 38
E-Mail

Kampfmittelbeseitigung

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das Verfahren bis zur Kampfmittelfreigabe teils mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Daher wird im eigenen Interesse um frühzeitige Antragsstellung gebeten.

Eine Überprüfung auf Kampfmittel ist zwingend notwendig, wenn im Rahmen eines Bauvorhabens ein erheblicher Bodeneingriff (ca. 70 cm) vorgenommen werden soll.

So helfen wir bei:

  • der Antragstellung auf Luftbildauswertung
  • der Antragstellung zu möglichen Sondierungen

Ausführliche Informationen haben wir Ihnen unter folgendem Link zusammengestellt.

Ihr Ansprechpartner ist:

Nicolas Kasper
Tel.: 02133 257 3247
Fax: 02133 257 77 38
E-Mail

Patrick Bahlke
Tel.: 02133 257 3233
Fax: 02133 257 77 38
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