Fremdanzeige

Beschreibung

Ihnen ist ein Parkverstoß aufgefallen, den Sie melden möchten? Sie können dies dem Ordnungs- und Verkehrsdienst unmittelbar telefonisch mitteilen. Möglich ist aber auch eine schriftliche Anzeige an das Ordnungsamt der Stadt Dormagen durch eine Fremdanzeige.

Wer als Privatperson eine schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde machen möchte, der erstattet eine sogenannte Fremdanzeige. Im hier herunterladbaren Vordruck sind alle notwendigen Punkte aufgelistet, die die Ordnungsbehörde zur Weiterverfolgung Ihrer Anzeige benötigt.

Wenn Ihnen auf der Straße ein Parkverstoß aufgefallen ist, den Sie der Ordnungsbehörde direkt mitteilen wollen, dann melden Sie sich bitte beim
 

Ordnungsamt der Stadt Dormagen
Paul-Wierich-Platz 2
41539 Dormagen
Telefon: 02133/257-364
                 02133/257-498

Mail: verkehrsueberwachung@stadt-dormagen.de
 

Sollten Sie unsere Mitarbeiter nicht erreichen, nutzen Sie bitte die Möglichkeit den Vordruck zum Herunterladen.

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Wer ruft an?
    Nennen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse.
     
  • Wo wird falsch geparkt?
    Geben Sie die Straße und nach Möglichkeit die Hausnummer an, eventuell auch einen anderen Anhaltspunkt (etwa: vor dem Supermarkt, bei der Apotheke ...)
     
  • Worin besteht der Parkverstoß?
    Wird zum Beispiel eine Rettungseinfahrt zugeparkt, parkt jemand in zweiter Reihe, liegt ein verkehrsgefährdendes Parken vor oder ähnliches? Steht jemand im absoluten oder im eingeschränkten Haltverbot? Wie ist die Beschilderung?
     
  • Hemmt das Falschparken den Verkehrsfluss?
    Ist vielleicht ein ganzer Straßenzug (also eine Vielzahl von Fahrzeugen) betroffen? Entstehen dadurch gefährliche Situationen?
     
  • Gibt es sonstige Besonderheiten?
    Was könnte darüber hinaus noch wichtig sein? Haben Sie den gleichen Verstoß schon häufiger festgestellt? Wenn ja, wie oft und wann?

Durch eine Außendienstkraft des Ordnungs- und Verkehrsdienstes wird im Anschluss an Ihren Anruf so bald wie möglich die Lage vor Ort beurteilt. Weitere Maßnahmen können eine Verwarnung oder auch das Abschleppen des Fahrzeugs / der Fahrzeuge sein, dies hängt von der jeweiligen Situation ab.

Bei akuten Behinderungen wenden Sie sich bitte an die Polizei Dormagen unter 02131/3000.