Führungszeugnis

Beschreibung

Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Der Antrag wird durch das Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz bearbeitet und der entsprechende Auszug ausgefertigt.

Unterschieden werden folgende Belegarten:

  • Belegart N - für private Zwecke (das Führungszeugnis wird an Ihre Privatadresse gesandt)

  • Belegart O - zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis dieser unmittelbar übersandt werden soll ((bitte Behörde, Aktenzeichen, Ansprechpartner etc. angeben)

  • Belegart P - zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis, soweit es Eintragungen enthält, vorher durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden soll

Voraussetzungen:

  • Die Ausstellung eines Führungszeugnisses kann ausschließlich für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen

  • Wohnsitz in Dormagen.

  • Persönliche Vorsprache

Das Führungszeugnis muss man persönlich beim Bürgeramt unter Vorlage eines Ausweisdokumentes beantragen. Daneben kann aber auch die gesetzliche Vertretungsperson - z. B. bei Minderjährigen - einen Antrag stellen.

Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Dadurch wird ausgeschlossen, dass ein Führungszeugnis ohne Wissen der betroffenen Person beantragt werden kann.


Bei der Meldebehörde werden Ihre Personalien in das Antragsformular aufgenommen. Der Antrag wird dann dem Bundeszentralregister nach Bonn übersandt, wo das Führungszeugnis ausgestellt wird.

Die Zustellung durch das Bundeszentralregister erfolgt nach ca. 14 Tagen.

Hinweis:
Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses gem. § 30 a BZRG gelten noch weitergehende Regelungen, sprechen Sie uns hierzu bitte vorab besonders an.

 

Gebühren

  • 13,00 €

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis

 

zur Online-Terminvergabe

 

 

Zuständige Organisationseinheit(en)

Bürgeramt

Ansprechpartner(innen)

Führungszeugnis

Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Der Antrag wird durch das Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz bearbeitet und der entsprechende Auszug ausgefertigt.

Unterschieden werden folgende Belegarten:

  • Belegart N - für private Zwecke (das Führungszeugnis wird an Ihre Privatadresse gesandt)

  • Belegart O - zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis dieser unmittelbar übersandt werden soll ((bitte Behörde, Aktenzeichen, Ansprechpartner etc. angeben)

  • Belegart P - zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis, soweit es Eintragungen enthält, vorher durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden soll

Voraussetzungen:

  • Die Ausstellung eines Führungszeugnisses kann ausschließlich für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erfolgen

  • Wohnsitz in Dormagen.

  • Persönliche Vorsprache

Das Führungszeugnis muss man persönlich beim Bürgeramt unter Vorlage eines Ausweisdokumentes beantragen. Daneben kann aber auch die gesetzliche Vertretungsperson - z. B. bei Minderjährigen - einen Antrag stellen.

Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Dadurch wird ausgeschlossen, dass ein Führungszeugnis ohne Wissen der betroffenen Person beantragt werden kann.


Bei der Meldebehörde werden Ihre Personalien in das Antragsformular aufgenommen. Der Antrag wird dann dem Bundeszentralregister nach Bonn übersandt, wo das Führungszeugnis ausgestellt wird.

Die Zustellung durch das Bundeszentralregister erfolgt nach ca. 14 Tagen.

Hinweis:
Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses gem. § 30 a BZRG gelten noch weitergehende Regelungen, sprechen Sie uns hierzu bitte vorab besonders an.

 

  • 13,00 €
https://www.dormagen.de/rathaus-online/a-bis-z-dienstleistungen/civserv/service/srv/fuehrungszeugnis
Bürgeramt
Paul-Wierich-Platz 2 41539 Dormagen
Telefon 02133/257-257
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