Handwerkerparkausweise

Beschreibung

Seit dem 03.04.2017 kann der Handwerker-Parkausweis entweder für den Regierungsbezirk Düsseldorf oder für ganz Nordrhein-Westfalen beantragt werden. Die Gebühren betragen 90,00 € bzw. 175,00 € pro Jahr.

Aufgrund eines neuen Erlasses des Landesverkehrsministeriums können die Ausweise von den kommunalen Straßenverkehrsbehörden nun für mehrere Regierungsbezirke und somit auch für das gesamte Land NRW genehmigt werden.

Der Antrag auf einen Handwerker-Parkausweis ist bei der Verwaltung der Kommune zu stellen, in der der jeweilige Betrieb seinen Sitz hat.

Für Jüchen und Rommerskirchen ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss (Abteilung Verkehrsangelegenheiten, Auf der Schanze 1 in Grevenbroich) zuständig. Der Antrag kann nur für ein Kraftfahrzeug plus einen Ersatzwagen gestellt werden.

Der Ausweis berechtigt ohne besondere Einzelfallprüfung zum Parken im eingeschränkten Halteverbot beziehungsweise in Halteverbotszonen, zum gebührenfreien Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Beachtung der Höchstparkdauer, zum Parken auf Parkplätzen mit Parkscheinpflicht sowie zum Parken auf Anwohnerparkplätzen.

Gleichzeitig wurde auch das Angebot des Parkausweises für soziale Dienste erweitert. Dieser kann jetzt auf Wunsch für den gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf erteilt werden.

Gebühren

90 Euro bzw. 175 Euro pro Jahr

Handwerkerparkausweis mit Merkblatt

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ordnungsamt

Ansprechpartnerin