Hundesteuerbefreiung und -ermäßigung

Beschreibung

Für bestimmte Personengruppen besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar Befreiung von der Hundesteuer in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen Jäger und Menschen, die auf die Hilfe des Tieres angewiesen sind.
Bitte beachten Sie: Für diesen Antrag wird das persönliche Erscheinen erbeten. Für die Auskunft über weitere Befreiungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an die zuständige Person. 

Benötigte Unterlagen

  • ärztliches Attest
  • Brauchbarkeitsprüfung des Hundes
  • Dienstausweis von der unteren Jagdbehörde
  • Jagdausübungsberechtigung
  • Jagdschein

Zuständige Organisationseinheit(en)

Steueramt

Ansprechpartnerin

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