Kampfmittelbeseitigung

Beschreibung

Kampfmittelbeseitigung:

 

Noch immer werden Kampfmittel (Munition, Sprengkörper, Fliegerbomben) aus dem 1. und 2. Weltkrieg im Dormagener Erdreich vermutet und teils geborgen. Diese sind beim Abwurf nicht detoniert bzw. wurden in Schützenlöchern oder –gräben während der Kampfhandlungen zurückgelassen. In den meisten Fällen liegen diese mehrere Meter tief (Fliegerbomben bis zu 9 Metern) im Dormagener Erdreich. Problematisch ist dies, da die Blindgänger im Laufe der Zeit nicht zwangsläufig unschädlich geworden sind, sodass nach wie vor eine Gefahr von ihnen ausgehen kann und diese erst unschädlich gemacht werden müssen. Im Rahmen der Gefahrenabwehr, übernimmt das Ordnungsamt die Koordination zwischen Antragsteller und dem für die Beurteilung und Räumung zuständigen Kampfmittelräumdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf.


Eine großflächige Untersuchung des Dormagener Stadtgebietes ist aufgrund der Größe nicht möglich, sodass Kampfmittel entweder zufällig im Rahmen von Bauvorhaben oder durch entsprechende Auswertung der Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 entdeckt werden. Und genau bei letzterem unterstützen wir Sie als örtliche Ordnungsbehörde. Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen folglich möglichst komprimiert dargestellt:


Wer muss die Kampfmittelfreiheit auf dem Grundstück nachweisen?


 Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) muss ein Baugrundstück für bauliche Anlagen geeignet sein. Darunter fällt auch die Kampfmittelfreiheit des Grundstücks. Die Kampfmittelfreiheit ist natürlich nur relevant, wenn Arbeiten im Boden vorgenommen werden sollen. Die baurechtliche Pflicht zur Klärung, ob Kampfmittel bei einem zu bebauenden Grundstück konkret zu vermuten sind und die gegebenenfalls erforderliche Veranlassung der Maßnahmen zur Ausräumung dieses Verdachtes, liegt allein in der Verantwortung der Bauherrin beziehungsweise des Bauherrn.


Nur im Baugenehmigungsverfahren für bestimmte Sonderbauten werden Sie durch Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung bezüglich des Inkrafttretens der Baugenehmigung ausdrücklich auf die Klärung eines im Einzelfall möglichen Kampfmittelverdachtes hingewiesen. Bei allen anderen Baugenehmigungsverfahren (vereinfachtes Verfahren und Freistellungsverfahren) bekommen Sie keinen Hinweis vom Bauaufsichtsamt zu dieser Problematik. Sie müssen die eventuell bestehende Kampfmittelproblematik dann von sich aus aufgreifen und eigenverantwortlich klären.

 

Welche Grundstücke sollten überprüft werden?


Um Gefahren zu vermeiden ist eine frühzeitige Überprüfung von Baustellen in gefährdeten Bereichen vor Baubeginn sinnvoll.


Empfohlen wird ein Antrag auf Überprüfung:
•    allgemein für größere zusammenhängende Baumaßnahmen, wie etwa Neubau- oder Gewerbegebiete
•    für alle Baumaßnahmen mit größeren Erdarbeiten in Bombenabwurf- beziehungsweise ehemaligen Kampfgebieten (Bodeneingriff ab 70 cm)


Entsprechende Übersichten erstellen die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden in Zusammenarbeit mit dem staatlichen Kampfmittelräumdienst (Luftbildauswertung).
Es ist daher empfehlenswert in jedem Fall eine Lufbildauswertung zu beantragen. Die Erstellung eines Luftbildes benötigt je nach Arbeitsaufkommen ca. eine Woche.

 

Kampfmittelbeseitigungsdienst


Der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr im Sinne des § 1 Absatz 1 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG). Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden (siehe Textende).
Da der Umgang mit Kampfmitteln besondere Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt, unterhält das Land Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden bei den Bezirksregierungen einen staatlichen Kampfmittelräumdienst.
Dessen Tätigkeit beschränkt sich auf die Räumung und Vernichtung der Kampfmittel (vergleiche Runderlass des Innenminister Nordrhein-Westfalen vom 8. Juni 2006, "Schutz vor den von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren").


Anfragen zu einem möglichen Kampfmittelverdacht leiten wir direkt zur Bezirksregierung Düsseldorf weiter


Was ist dem Antrag beizufügen?


•    die genaue Lage, Bezeichnung und jetzige Nutzung des Grundstücks
•    ein Lageplan beziehungsweise Kartenausschnitt
•    Beschreibung des Bauvorhabens
•    Skizze auf der jeweiligen Fläche über das Bauvorhaben
•    Pläne über Versorgungsleitungen (falls Sondierungen erforderlich sind)
•    die Erklärung, ob es sich um eine gegebenenfalls - auch ehemalige - bundeseigene Liegenschaft handelt
•    eine Betretungserlaubnis des Eigentümers für das unmittelbar betroffene Grundstück gegebenenfalls für Nachbargrundstücke
•    eine Übersicht über Versorgungsleitungen, falls Sondierungsmaßnahmen erforderlich werden (die Pläne sind bei den jeweiligen Versorgungsträgern, wie zum Beispiel dem Gas- oder Wasserwerk, dem Elektrizitätswerk oder der Telekom erhältlich. Sie können gegebenenfalls nachgereicht werden).

 

Was macht der Kampfmittelräumdienst?


Erste Informationen über die Belastung eines Grundstücks liefert in der Regel die Auswertung von Luftbildern.


Allerdings lassen Luftbilder häufig nur Vermutungen zu. Diese müssen dann vor Ort mit Sonden überprüft werden. Auf bereits früher bebauten Grundstücken in Innenstädten oder inzwischen angeschüttetem Gelände ist eine Sondierung wegen des hohen Eisenanteils im Boden dabei oftmals gar nicht möglich. Dort müssen dann - auf Kosten der Eigentümerin oder des Eigentümers - gegebenenfalls Probebohrungen eingebracht oder der angeschüttete Bereich bis zum gewachsenen Boden abgeschoben werden.


Soweit keine konkreten Hinweise vorliegen, wird eine beratende Baubegleitung durch den Kampfmittelräumdienst angeboten und ein "vorsichtiges Arbeiten" mit sofortiger Information des Kampfmittelräumdienstes bei Auffälligkeiten nahegelegt.

 

Was ist bei einem Bombenfund zu tun?


Besteht der Verdacht auf ein Kampfmittel im Boden, muss sofort das Ordnungsamt, die Polizei oder die Feuerwehr verständigt werden. Diese informieren dann den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf, der den Fundort in Augenschein nimmt und die Sachlage beurteilt. Stellt sich bei der Kontrolle heraus, dass dort tatsächlich ein Blindgänger im Boden liegt, entscheidet der KBD auf Grund der Sprengkraft und des Zünders der Bombe, ob diese entschärft oder gezielt gesprengt wird.

 

https://www.dormagen.de/leben-in-dormagen/ordnung-sicherheit

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Ordnungsamt

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