Landeshundegesetz

Beschreibung

Erteilung zur Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen gem. § 4 und § 10 LHundG.

Wer einen gefährlichen Hund halten will, muss die Erlaubnis beim Ordnungsamt Dormagen beantragen. Anträge können abgeholt oder telefonisch angefordert angefordert werden. Die Anträge sind unterschrieben mit allen erforderlichen Unterlagen hier einzureichen.

Das polizeiliche Führungszeugnis kann im Bürgeramt beantragt werden. Der Sachkundennachweis kann beim Tierarzt oder anderen autorisierten Stellen (Hundeschule, Hundetrainer, die hierzu berechtigt sind), abgelegt werden. Der Tiersarzt übernimmt auch die einsetzung des Chips. Desweiteren ist ein aktueller Versicherungsnachweis vorzulegen.

Anzeige der Haltung von großen Hunden (40/20) gem. § 11 LHundG, Überprüfung der Haltungsvoraussetzungen, die von denen der gefährlichen Hunden abweichen. Hier genügt eine Anzeige des Hundes, ein Schakunde-, Versicherungs- und chipnachweis. Ein Führungszeugnis und eine Genehmigung zur Haltungist nicht erforderlich.

Gebühren

Für die Erlaubnis fallen Gebühren in Höhe von 60,00 - 85,00 € an.

Benötigte Unterlagen

  • Anzeige- beziehungsweise Antragsformular
  • Nachweis über eine abgeschlossenen Haftpflichtversicherung
  • Nachweis über das Chippen des Hundes
  • Sachkundennachweis
  • gegebenenfalls Führungszeugnis

Formulare

Antragsformular Hunde (LHundG)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ordnungsamt

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